Forstliche Förderung in Baden-Württemberg

Zweck:

Damit der Wald in Baden-Württemberg auch in Zukunft seine vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt und die Gesellschaft erfüllen kann, wird die nachhaltige Waldwirtschaft durch finanzielle Zuwendungen unterstützt.

Zuwendungsempfangende:

Antragsberechtigt sind alle natürlichen sowie juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Förderfähige Maßnahmen:

Für die folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Förderrichtline Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) finanzielle Zuwendungen gewährt:

· Teil A: Förderung der Erstaufforstung

· Teil B: Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

· Teil C: Förderung von Gemeinschaftswäldern und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

· Teil D: Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur

· Teil E: Vertragsnaturschutz im Wald

· Teil F: Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald

· Teil G: Förderung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald

Sonstiges:

Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen, den Fördervoraussetzungen, der Art und Höhe der Förderung sowie der Antragsstellung finden Sie hier: Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft.