Steuerrecht

Jeder Waldbesitzer ist per se ein Unternehmer, der mit seinem Wald Einnahmen erzielen kann. Diese Einnahmen sind zu versteuern, entprechende Ausgaben wirken steuermildernd. Im deutschen Steuerrecht gibt es einige Besonderheiten in der Besteuerung von Forstbetrieben, die es in der Besteuerung in anderen Wirtschaftszweigen nicht gibt und die den Waldbesitzenden oft besser stellen. In diesem Abschnitt des WALD-WIKI wird allen Belangen die Besteuerung von Forstbetrieben betreffend Raum gegeben.

Inhalt: