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bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:betriebsw_foerder_rl_st:betriebsw_foerd_st_fp6402:start [2022/04/12 14:42] bhoenoch [Quellen:] |
bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:betriebsw_foerder_rl_st:betriebsw_foerd_st_fp6402:start [2023/02/16 13:22] (aktuell) bhoenoch [HINWEISE ZUM WALDUMBAU (Richtlinie Forst 2019 – Teil A)] |
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Über dieses Förderprogramm können verschiedene Unterstützungen beantragt und abgerufen werden. Besonders die Anpassung an sich verändernde klimatische Voraussetzungen wird hier gefördert. Konkret bedeutet das, dass dort die Anlage von Kulturen und deren Pflege gefördert werden. Die notwendigen Unterlagen und Referenzen sind im Folgenden aufgelistet und verfügbar: | Über dieses Förderprogramm können verschiedene Unterstützungen beantragt und abgerufen werden. Besonders die Anpassung an sich verändernde klimatische Voraussetzungen wird hier gefördert. Konkret bedeutet das, dass dort die Anlage von Kulturen und deren Pflege gefördert werden. Die notwendigen Unterlagen und Referenzen sind im Folgenden aufgelistet und verfügbar: | ||
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Naturnahe Waldbewirtschaftung bedeutet, dass etwaige, regionale Klimaszenarien genauso in die Vor-Ort-Betrachtung einbezogen werden, wie die standörtlichen Begebenheiten. Daher ist für die Anlage einer geförderten Kultur die Standortsformengruppe () anzugeben. Die [[https:// | Naturnahe Waldbewirtschaftung bedeutet, dass etwaige, regionale Klimaszenarien genauso in die Vor-Ort-Betrachtung einbezogen werden, wie die standörtlichen Begebenheiten. Daher ist für die Anlage einer geförderten Kultur die Standortsformengruppe () anzugeben. Die [[https:// | ||
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===== HINWEISE ZUM WALDUMBAU (Richtlinie Forst 2019 – Teil A) ===== | ===== HINWEISE ZUM WALDUMBAU (Richtlinie Forst 2019 – Teil A) ===== | ||
- | __%%ERHÖHUNG DER FÖRDERHÖCHSTSÄTZE ( siehe Anlage zu Nr. 2.2 der Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 08.11.2020%%__ | + | **__%%ERHÖHUNG DER FÖRDERHÖCHSTSÄTZE ( siehe Anlage zu Nr. 2.2 der Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 08.11.2020%%__** |
%%‒ Auf Grund der Witterungsprobleme wurden per Erlass des MULE vom 05.07.2019 und 25.05.2020 für den Zeitraum bis zum 31.12.2022 die aktuell gelten Förderhöchstsätze ausgesetzt! Eine Kappung der Kosten entfällt somit vorübergehend.%% | %%‒ Auf Grund der Witterungsprobleme wurden per Erlass des MULE vom 05.07.2019 und 25.05.2020 für den Zeitraum bis zum 31.12.2022 die aktuell gelten Förderhöchstsätze ausgesetzt! Eine Kappung der Kosten entfällt somit vorübergehend.%% | ||
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%%‒Zur Kulturbegründung gehört auch die Flächenräumung als vorbereitende Maßnahme. Somit besteht nun auch die finanziell interessante Möglichkeit das Kronenrestholz durch Mulchen zu beseitigen. Die Nettokosten des Mulchens würden mit 70 % (bei anschließender Mischwaldaufforstung) oder 85% bei anschließender (Laubholzaufforstung) gefördert werden.%% | %%‒Zur Kulturbegründung gehört auch die Flächenräumung als vorbereitende Maßnahme. Somit besteht nun auch die finanziell interessante Möglichkeit das Kronenrestholz durch Mulchen zu beseitigen. Die Nettokosten des Mulchens würden mit 70 % (bei anschließender Mischwaldaufforstung) oder 85% bei anschließender (Laubholzaufforstung) gefördert werden.%% | ||
- | __%%ZUWENDUNGSVORAUSSETZUNG WALDBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN ( nach Nr. 4.2 und Nr. 7 der Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 08.11.2020%%__ | + | **__%%ZUWENDUNGSVORAUSSETZUNG WALDBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN ( nach Nr. 4.2 und Nr. 7 der Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 08.11.2020%%__** |
‒%% %%**Vereinfachter Waldbewirtschaftungsplan**; | ‒%% %%**Vereinfachter Waldbewirtschaftungsplan**; | ||
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‒ Weiterhin ist geplant, dass die vorstehenden Zuwendungsvoraussetzungen auch für die Förderung der Waldumweltmaßnahmen (Biotopbäume, | ‒ Weiterhin ist geplant, dass die vorstehenden Zuwendungsvoraussetzungen auch für die Förderung der Waldumweltmaßnahmen (Biotopbäume, | ||
- | __%%VEREINFACHUNG BEI DEN VORGABEN ZUM PFLANZGUT ( nach Nr. 6.3.b der Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 01.08.2019%%__ | + | **__%%VEREINFACHUNG BEI DEN VORGABEN ZUM PFLANZGUT ( nach Nr. 6.3.b der Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 01.08.2019%%__** |
%%‒ Verzicht der vorrangigen Ausschreibung von höherwertigen Pflanzgut%%** | %%‒ Verzicht der vorrangigen Ausschreibung von höherwertigen Pflanzgut%%** | ||
- | __%%ANGEBOTSEINHOLUNG ( nach aktuellem Merkblatt Nr. 6 zur Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 01.08.2019%%__ | + | **__%%ANGEBOTSEINHOLUNG ( nach aktuellem Merkblatt Nr. 6 zur Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 01.08.2019%%__** |
%%‒ Wie in der alten Förderperiode (2007-2013) ist es zukünftig ausreichend, | %%‒ Wie in der alten Förderperiode (2007-2013) ist es zukünftig ausreichend, | ||
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- | __%%BEANTRAGUNG EINER WALDUMBAUFÖRDERUNG NACH REFERENZWERTEN ( nach aktuellem Merkblatt Nr. 6 A und Nr. 7.1.1 zur Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 01.08.2019%%__** ** | + | **__%%BEANTRAGUNG EINER WALDUMBAUFÖRDERUNG NACH REFERENZWERTEN ( nach aktuellem Merkblatt Nr. 6 A und Nr. 7.1.1 zur Richtlinie Forst 2019 – Teil A vom 31.07.2019) - Stand: 01.08.2019%%__ |
%%‒ Bisher musste vor Antragstellung bereits eine Ausschreibung erfolgen und die Werte des günstigsten bzw. wirtschaftlichsten Angebotes im Förderantrag berücksichtigt werden. Nun kann (wie es in der alten Förderperiode bis 2015 in ähnlicher Form ebenfalls schon möglich war) auf Basis von Referenzwerten die fristgerechte Beantragung des Vorhabens erfolgen. Die Ausschreibung/ | %%‒ Bisher musste vor Antragstellung bereits eine Ausschreibung erfolgen und die Werte des günstigsten bzw. wirtschaftlichsten Angebotes im Förderantrag berücksichtigt werden. Nun kann (wie es in der alten Förderperiode bis 2015 in ähnlicher Form ebenfalls schon möglich war) auf Basis von Referenzwerten die fristgerechte Beantragung des Vorhabens erfolgen. Die Ausschreibung/ | ||
- | __%%MERKBLATT „Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl im Land Sachsen-Anhalt“ – (Bestandszieltypen-Katalog vom Okt. 2020) - Stand: 19.05.2021%%__ | + | **__%%MERKBLATT „Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl im Land Sachsen-Anhalt“ – (Bestandszieltypen-Katalog vom Okt. 2020) - Stand: 19.05.2021%%__** |
%%Mit Datum des 29.10.2020 wurde das o.g. Merkblatt eingeführt. Für die Waldumbauförderung bedeute dies, dass der bisherige BZT-Katalog durch das neue Merkblatt ersetzt wurde und als Grundlage für die Baumartenwahl gilt.%% | %%Mit Datum des 29.10.2020 wurde das o.g. Merkblatt eingeführt. Für die Waldumbauförderung bedeute dies, dass der bisherige BZT-Katalog durch das neue Merkblatt ersetzt wurde und als Grundlage für die Baumartenwahl gilt.%% | ||
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- | __%%DIE VORLAGE VON GRUNDBUCHAUSZÜGEN FÄLLT ZUKÜNFTIG WEG - Stand: 19.05.2021%%__ | + | **__%%DIE VORLAGE VON GRUNDBUCHAUSZÜGEN FÄLLT ZUKÜNFTIG WEG - Stand: 19.05.2021%%__** |
%%Bisher musste bei einem Antrag zum Waldumbau gemäß Nr. 7.1.1 des Merkblattes zur Richtlinie ein max. 6 Monate alter Grundbuchauszug vorgelegt werden, worin die Eigentumsverhältnisse des Antragstellers an den betroffenen Flurstück(en) nachgewiesen werden mussten. Diese Vorgabe entfällt zukünftig. Ein Grundbuchauszug muss nicht mehr vorgelegt werden. Die Merkblätter werden demnächst entsprechend geändert.%% | %%Bisher musste bei einem Antrag zum Waldumbau gemäß Nr. 7.1.1 des Merkblattes zur Richtlinie ein max. 6 Monate alter Grundbuchauszug vorgelegt werden, worin die Eigentumsverhältnisse des Antragstellers an den betroffenen Flurstück(en) nachgewiesen werden mussten. Diese Vorgabe entfällt zukünftig. Ein Grundbuchauszug muss nicht mehr vorgelegt werden. Die Merkblätter werden demnächst entsprechend geändert.%% | ||
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+ | **__Förderung Waldumbau - Stand02.02.2023__**\\ %%(Richtlinie Forst 2019 vom 31.07.2019)%%\\ %% %%\\ %%Die seit 2019 geltenden Ausnahmeregeln bei der Förderung des Waldumbaus wurden per Erlass um das Jahr 2023 verlängert. Dies betrifft insbesondere folgende Zuwendungs-Voraussetzungen: | ||
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===== Quellen: ===== | ===== Quellen: ===== |