Förderrichtlinien

Forstliche Förderung in Niedersachsen

Förderantrag Nds.Bund und Länder fördern eine ganze Reihe von forstlichen Aktivitäten. Dazu zählen z.B. Aufforstungen inklusive Bodenvorbereitung, Zaunbau und Nachbesserungen, Forstschutzmaßnahmen, Schadensbeseitigung, Wegebau sowie Wiederaufforstung nach Kalamitäten. Die Förderung kann bis zu 100 % der Kosten betragen. Dabei gilt jedoch fast immer die sogenannte De-minimis-Regelung. Diese EU-Regelung besagt, dass die Summe, die ein Waldbesitzer innerhalb von drei Jahren insgesamt erhalten kann, nicht mehr als 200.000 € betragen darf. Dabei werden alle Förderungen z.B. auch für landwirtschaftliche Zwecke oder auch für Kultur (wichtig bei kommunalen Waldbesitzern) zusammengezählt. Einzig die Förderungen aufgrund der sogenannten Extremwetterrichtlinie (s.u.) und ihrer Ergänzungen unterliegen nicht den De-minimis-Bestimmungen.

Anträge zur forstlichen Förderung können auf dreierlei Weise gestellt werden:

  1. Ein einzelner Waldbesitzer stellt einen Antrag nur für sich. Dazu muss die Bagatellgrenze von 500 € überschritten werden.
  2. Ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss stellt den Antrag und ist auch Zuwendungsempfänger. Achtung, bei diesem Verfahren kann die De-minimis-Regelung für den Zusammenschluss schnell greifen.
  3. Ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss stellt einen Sammelantrag für seine Mitglieder. Damit sind die Waldbesitzenden wiederum die Empfänger der Förderung und der Zusammenschluss läuft nicht Gefahr die De-minimis-Grenze zu erreichen. Allerdings muss für jeden einzelnen Förderempfänger dann der Nachweis der Regelübereinstimmung erbracht werden.

Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Geschäftsbereich Förderung, Johannssenstraße 10, 30159 Hannover. Dort sind auch die vom Landwirtschaftsministerium vorgegebenen Vordrucke zu erhalten. Die Bewilligungsstelle kann weitere zur Beurteilung des Antrags und des Verwendungsnachweises erforderliche Unterlagen vom Antragsteller verlangen.

Der Antrag selbst wird in der Regel vom betreuenden Förster der Landwirtschaftskammer bzw. der Landesforsten im Forstförderprogramm der LWK angelegt, ausgedruckt und anschließend vom Antragsteller unterschrieben. Die Unterstützungsleistung des betreuenden Försters bei der Antragstellung wird durch einen anteiligen Erhalt an der Fördersumme von bis zu 16 % für dessen Organisation (LWK oder Landesforsten) abgegolten, wenn dieses so im Betreuungsvertrag festgekget wurde, was meistens der Falls ist.

Grundsätzlich können auch die Antragsteller oder ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss für seine Mitglieder die Anträge, die sehr umfangreich sein können, selbst stellen. Allerdings erfordert die korrekte Erstellung eines Antrags ein gewisses Maß an forstlichem Wissen und auch Übung.

Die jeweilig aktuellen Informationen zur forstlichen Förderung in Niedersachsen einschließlich aller notwendigen Kontaktdaten sind auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder dem Landwirtschaftsministerium zu finden. Wichtige Dokumente und Links sind auch an das Ende dieser Seite eingefügt.

Die Förderfähigkeit vieler Maßnahmen hängt oft an den betroffenen oder geplanten Baumarten und/oder Baumartenzusammensetzungen (Waldentwicklungstypen WETs). Dazu gibt es eine abschließende Liste von Waldentwicklungstypen (s.u. Anlage). Mit Hilfe einer Standortkartierung, die derzeit wegen des Klimawandels erweitert wird (Stichwort Standortwasserbilanz), können die für den Standort geeigneten WETs hier mittels einer digitalen Karte ermittelt werden. Eine Anleitung zur Kartennutzung steht unten als PDF. Maßnahmen mit WETs, die in diesem Werkzeug nicht vorgeschlagen werden, sind nicht förderfähig.

Es sind sowohl Leistungen dritter als auch Eigenleistungen des Waldbesitzers förderfähig.

Bei der Beantragung von Fördermaßnahmen sind die aktuellen Fristen 2021/2022 zu beachten.