Aktuelles aus den Waldbesitzerverbänden

Aktuelles vom Waldbesitzerverband Niedersachsen

Die Zuweisung von Fördermitteln für den Privatwald durch das Ministerium ist erfreulich, jedoch müssen wir leider feststellen, dass die diesjährigen Herbstpflanzungen mit den finanziellen Fördermitteln der Waldbaurichtlinie und der Extremwetterrichtlinie nicht realisierbar sein werden, so der Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, Philip v. Oldershausen. Obwohl die Mittelzuweisung für das Jahr 2023 mit 31 Millionen Euro vergleichbar mit dem Vorjahr ausgefallen ist, gibt es Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der dringend erforderlichen finanziellen Unterstützung. Rund 15 Millionen Euro müssen noch für Förderzusagen aus dem Vorjahr ausgezahlt werden, so daß 16 Millionen Euro für Neubewilligungen verbleiben, die jedoch aufgrund von haushälterischen Vorgaben nicht für die Wiederbewaldung/Herbstpflanzung in Anspruch genommen werden können.

Forstliche Förderung: Mittel sind vorhanden – aber nicht für die Wiederbewaldung/Herbstkulturen
Problem Nr. 1:
Die Förderung nach der Extremwetterrichtlinie tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft. Das bedeutet, dass alle bewilligten Maßnahmen bis Mitte Dezember komplett abgeschlossen und abgerechnet werden müssen Dieses kurze Zeitfenster ist bei Herbstpflanzungen, die saisonbedingt erst im November beginnen, praktisch nicht realisierbar.
Problem Nr. 2:
Die Inanspruchnahme der Förderung nach der Waldbaurichtlinie ist kaum möglich, weil es an ausreichend eingestellten Mitteln als Verpflichtungsermächtigung (VE) in 2024 fehlt. Dies wäre aber dringend notwendig, um die in 2023 begonnenen Maßnahmen im neuen Haushaltsjahr 2024 abrechnen zu können. Folglich sind Herbstkulturen von der Mittelbewilligung ausgeschlossen, da die Abschlussfrist zum Jahresende nicht in diesem Ausmaß erreicht werden kann.
Dies gilt sowohl für die Wiederbewaldung mit Mitteln der auslaufenden Extremwetterrichtlinie als auch für die Mittel der weiterhin gültigen Waldbaurichtlinie.

Ausreichend hohe Verpflichtungsermächtigung (VE) für 2024 erforderlich
Obwohl im Haushalt bereits eine Verpflichtungsermächtigung für 2024 festgelegt ist, um zukünftige Auszahlungen zu ermöglichen, reichen die derzeit vorgesehenen 7 Millionen Euro VE-Mittel im Jahr 2024 nicht aus. Mit dem aktuellen Ansatz von 7 Millionen Euro VE-Mittel 2024 müssen zunächst noch Altverpflichtungen in größerem Ausmaß berücksichtigt werden, die wahrscheinlich eine Verlängerung benötigen. Dies betrifft beispielsweise die geförderte Strukturdatenerfassungen, deren Durchführung aufgrund der begrenzten Anzahl von Fachleuten im laufenden Jahr nicht realisierbar sein wird.
Es ist bereits heute absehbar, dass die verfügbaren VE-Mittel in 2024 nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf an neuen Herbstpflanzungen umzusetzen, die für den Klimaschutz aber dringend erforderlich sind, stellt Präsident von Oldershausen fest. Die Politik ist aufgefordert hier Abhilfe zu schaffen, sowohl auf Bundesebene bei der Extremwetterrichtlinie, die einer Verlängerung bedarf, als auch bei der Waldbaurichtlinie, bei der das Land Niedersachsen in 2023 gefordert ist, ausreichend Mittel in einer Verpflichtungsermächtigung 2024 einzustellen.

Forstliche Förderung ist auch weiterhin vollständig über das bewährte Instrument der GAK umzusetzen
Der Waldbesitzerverband Niedersachsen appelliert an die politisch Verantwortlichen im Bund und im Land, daß die Forstliche Förderung auch weiterhin vollständig über das bewährte Instrument der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) umgesetzt werden möge, denn nur die GAK berücksichtigt im Zusammenspiel von Bund und Land die regionalen Besonderheiten. Derzeit strebt der Bund an, die waldbaulichen Maßnahmen zukünftig über ein Bundesprogramm fördern zu wollen, was weniger regionale Besonderheiten berücksichtigt. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bereich der Forstwirtschaft und der dringenden Notwendigkeit, die Wiederbewaldung voranzutreiben, betont der Verband die Bedeutung einer weiterhin vollständigen Umsetzung der forstlichen Fördermaßnahmen über die GAK und die Erforderlichkeit die Förderung für Herbstpflanzungen nutzen zu können, stellt von Oldershausen die kritische Lage dar.
Die Waldbesitzenden in Niedersachsen möchten ihren Wald gerne wieder aufforsten, brauchen aber bei den enorm gestiegenen Kosten für die Wiederbewaldung, die ein Generationenvertrag ist, dringend finanzielle Unterstützung. Daher ist es eine völlig unbefriedigende Situation, daß das vorhandene Geld nicht in den Wald investiert werden kann, weil es bisher nicht gelungen ist, eine Übergangslösung für das Jahr 2024 zu finden, fasst der Präsident des Waldbesitzerverbandes die Umstände zusammen.

Mit einer weiteren Novellierung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) droht die Wertung von Waldholz als „erneuerbare Energie“ durch die EU in Zukunft abgeschafft zu werden. Das hätte fatale Folgen. Holzenergieanlagen mit Wärmenetzen blieben bei der Anrechnung von CO2-Einsparungen unberücksichtigt und es droht sogar die Belegung des Waldholzes mit einer CO2-Steuer. Dagegen wenden sich Waldbesitzer aus der gesamten EU mit ihrem massiven Protest:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 1.1.2022 wird die RED II-Richtlinie mit dem neu eingeführten risikobasierten Ansatz umgesetzt. Eine Evaluierung hierzu gibt es noch nicht. Dennoch wurden von der Europäischen Kommission mit der Veröffentlichung des RED III Vorschlags weitere Verschärfungen vorgelegt und vom Europäischen Parlament neue Benachteiligungen für Waldbesitzende beschlossen.

Die unterzeichnenden Organisationen des deutschen Kleinprivatwaldes protestieren nachdrücklich gegen die Diskriminierung von primärer holzartiger Biomasse als nicht erneuerbare und nicht förderfähige Energiequelle. Die im Parlamentsbeschluss vorgesehene Stufenlösung zum Auslaufen der Anrechenbarkeit ist grundsätzlich nicht akzeptabel und in der Praxis nicht handhabbar.

Die pauschale Abqualifizierung von primärer holzartiger Biomasse als Rohstoff zweiter Klasse, deren Einordung als erneuerbare Energie sukzessive wegfallen soll, hat weitreichende Folgen. In den Mitgliedstaaten wird damit der Weg geebnet für CO2–Abgaben auf Brennholz und für das endgültige Aus zu dem Zeitpunkt, wenn nur noch erneuerbare Energieträger erlaubt sein werden. Diese Konsequenzen wären nicht nur klimapolitisch kontraproduktiv, sondern würden besonders die vielen kleineren Waldbesitzenden wirtschaftlich hart treffen. Geringwertige Holzsortimente der Waldpflege sind meistens nur in den regionalen Energieholzmärkten zu verwerten. Verbleiben große Mengen geringwertiger Biomasse im Wald würden sich in vielen Regionen der EU die CO2-Emissionen durch natürliche Zersetzung verstärken. Diese kalte Verbrennung von Waldbiomasse ersetzt keine fossilen Rohstoffe, wäre ein massiver Rückschritt für den Klimaschutz und richtet sich gegen die Ziele des Green Deals.

Die langfristigen Folgen einer Aberkennung von Waldholz als erneuerbare Energie und die Schlechterstellung gegenüber anderer holziger Biomasse auf den Märkten, reduziert die wirtschaftliche Fähigkeit der Waldbesitzenden in den Waldumbau zu investieren. Es beschädigt die dezentrale Energieversorgung mit erneuerbaren Ressourcen und behindert den Baumartenwechsel in Richtung wärmetoleranter Arten.

Die mehr als 250.000 Mitglieder der unterzeichnenden Organisationen, die mehr als 2,4 Mio ha bewirtschaften, und sich sowohl für besseren Klimaschutz als auch den Erhalt unserer europäischen Wälder einsetzen, wenden sich gegen eine Politik, deren einseitige Begründungen aus fragwürdigen Kampagnen stammen.

Im Sinne des Green Deals fordern wir Sie nachdrücklich auf, in der Erneuerbaren Energien-Richtlinie auf die Einführung der neuen Kategorie Primärbiomasse mit all ihren schädlichen Folgen für das Klima, die dezentrale Energieversorgung und die sozio-ökonomische Stabilität im ländlichen Raum zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Prof. Dr. Andreas Bitter

Präsident AGDW – Die Waldeigentümer

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Volker Schulte, Geschäftsführer bei der Forstbetriebsgemeinschaft Celler Land:

„Alle fordern die Energiewende, weg von den fossilen Energieträgen. Alle fordern Versorgungssicherheit: weg von russischem Gas. Und dann das: Waldholz, gespeicherte Sonnenenergie, soll kein erneuerbarer Energieträger mehr sein!? Unsere Mitglieder reagieren mit Empörung und Kopfschütteln, wenn wir ihnen diese Pläne zu RED III vorstellen. Auch weil Brennholz durch die Möglichkeiten, selber Hand anzulegen, eine noch bezahlbare Energiequelle ist. Damit sind diese Pläne nicht nur fachlich verquer, sondern auch unsozial.“

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Dr. Marie-Luise Rottmann-Meyer, Geschäftsführerin des 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e. V.:

„2021 waren in Niedersachsen 1,2 Mio. Holzfeuerungen in Betrieb und leisteten mit 58 % den größten Beitrag zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Die Emissionsbilanz zeigt eine Senkung des Kohlendioxidausstoßes um jährlich 2,52 Mio. t und eine kontinuierliche Verringerung der Staubemissionen durch die Erneuerung des Anlagenbestands, was bis 2025 vollständig erfolgen wird. Schon heute liegen die Werte der Pellet-Feuerungen und Holzhackschnitzelanlagen mit 15 mg/m³ nur noch bei einem Zehntel der Werte von 2009. Aktuell versorgen 33.258 Pellet-Feuerungen und 3.057 Holzhackschnitzelkessel kommunale, gewerbliche und private Wärmenetze oder größere Liegenschaften, vorwiegend im Altbaubereich, durch die Nutzung von regionalem nachhaltig erzeugtem Waldholz, anfallender Gehölzbiomasse aus Landschaftspflege, kommunalem Gehölzschnitt oder Sägeresten. In Niedersachsen sind ferner 1.213.173 Scheitholz-Feuerungen in Betrieb.Das zeigt die Untersuchung „Holzenergie in Niedersachsen 2021“, die vom 3N-Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. und dem Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen (LIV) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durchgeführt wurde.Die in der RED III Novellierung vorgesehene Einstufung der „Primären Holzbiomasse“ als nicht erneuerbare Energie ist in der jetzigen Form inakzeptabel und Bedarf zwingend einer Änderung, um nicht die regionale energetische Nutzung von Waldholz oder Gehölzschnitt zu gefährden, was für Forstbetriebe, Kommunen mit regionalen Nahwärmekonzepten und für alle Holz-Feuerungsanlagenbetreiber in Niedersachsen drastische Folgen hätte.“

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Dr. Maurice Strunk, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer Niedersachsen e. V.:

„Die geplante Diskreditierung von Waldholz durch die RED III-Richtlinie zeigt einmal mehr, dass es maßgeblichen Gruppierungen und einigen politischen Entscheidungsträgern nicht um effektiven und effizienten Naturschutz oder wirksamen Klimaschutz geht, sondern um eine Diffamierung und zunehmende Erschwerung der Waldbewirtschaftung und Holznutzung, oft getarnt als vermeintlich gesellschaftliches Interesse.Die Verbände der Landnutzer müssen diesen Tendenzen entschlossen entgegentreten. Und Waldbesitzer sollten sorgsam abwägen, ob sie über vermeintlich leicht überwindbare Stöckchen springen, die ihnen in diesem Zusammenhang ggf. durch Entschädigungen und Subventionen hingehalten werden.“

Am 02.03.2023 fand die Bezirksversammlung (BZ) Weser-Ems (Vorstände der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse) in der Gaststätte Reinermann in Schwagstorf statt.Der Vorsitzende der BZ Eckhard Thye moderierte in einem vollen Saal durch die Veranstaltung.

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Bezirksversammlung Weser-Ems des Waldbesitzerverbandes in Schwagstorf | Foto: WBV

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Eckhard Thye, Vorsitzender der Bezirksversammlung | Foto: WBV

Über die aktuellen Themen und Aktivitäten des Verbandes berichteten WBV-Präsident Philip von Oldershausen und Geschäftsführerin Petra Sorgenfrei, die zudem einen Schwerpunkt auf die anstehende Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 31.05.2023 legte. Mit der bundesweiten Liste der Waldbesitzerverbände möchte sich hier Spitzenkandidat Volker Schulte (Geschäftsführer FBG Celler Land) u.a. für eine gerechtere und transparentere Beitragsgestaltung und eine Stärkung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse einsetzen. Alles zur SVLFG-Wahl erfahren Sie unter: https://www.waldeigentuemer.de/sozialwahl/

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WBV-Präsident Philip von Oldershausen | Foto: WBV

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Petra Sorgenfrei, Geschäftsführerin des WBV | Foto: WBV

Zu den aktuellen Entwicklungen aus der Landwirtschaftskammer berichtete Geschäftsbereichsleiter Rudolf Alteheld. Dr. Christian Kleinschmit legte bei seinem Bericht aus dem Landwirtschaftsministerium den Fokus auf die forstliche Förderung.

Auf der Versammlung fand zudem die Wahl der Mitglieder und Berufenen des Ausschusses der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse statt. Für den Bereich Weser-Ems wurden Eckhard Thye (Vorsitzender der Bezirksversammlung, Vorstandsmitglied WBV, 1. Vorsitzender Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Waldbauverein Ammerland), Johannes Meyer zum Alten Borgloh (Vorstandsmitglied WBV und 1. Vorsitzender Waldschutzgenossenschaft (WSG) Osnabrück-Süd), Günter Westermann (Vorsitzender FBG Oldenburg-Delmenhorst) als Mitglieder sowie Friedhelm Frhr. von Landsberg-Velen (Vize-Präsident WBV und Vorsitzender FBG Emsland Mitte) und Heinrich Dittmer-Hohnholz (Vorstand FBG/Forstverband Grafschaft Hoya-Diepholz) als Berufene in den Ausschuss gewählt. Wir gratulieren ganz herzlich!

Am 13.12. fand die Bezirksversammlung Hannover (Vorstände der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse) in Walsrode statt. Vor einem gut besuchten Saal moderierte der Vorsitzende Heiner Beermann die Sitzung.

Podium

Auf dem Podium v.l.n.r: Rudolf Alteheld (LWK), Dr. Christian Kleinschmit (ML), Sebastian Schlag (PEFC), Dr. Carsten Böhm (NABU), Heiner Beermann (Vorsitzender und Vize-Präsident des WBV), Petra Sorgenfrei (Geschäftsführerin WBV) Am Rednerpult: Philip von Oldershausen (Präsident des WBV) | Foto: WBV

Dr. Carsten Böhm vom NABU Niedersachsen hielt einen Impulsvortrag. In diesem stellte er verschiedene Richtlinien und Strategien vor allem auf EU-Ebene vor, die Einfluss auf die Waldbewirtschaftung nehmen.

Heiner Beermann

Vorsitzender und Vize-Präsident Heiner Beermann | Foto: WBV

Vorsitzender sowie Vize-Präsident Heiner Beermann und WBV-Präsident Philip von Oldershausen berichteten über die aktuellen Themen und die Arbeit des Waldbesitzerverbandes. Schwerpunkte bildeten die Themen Förderung sowie Beratung & Betreuung. Petra Sorgenfrei, Geschäftsführerin des WBV, berichtete über die zurückliegenden Veranstaltungen des Verbandes und legte zudem einen Fokus auf die anstehende Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 31.05.2023: Volker Schulte, Geschäftsführer der FBG Celler Land, tritt hier als Spitzenkandidat in der Liste „Waldbesitzerverbände“ an. Er möchte sich bei der SVLFG u.a. für eine gerechtere und transparentere Beitragsgestaltung und eine Stärkung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse einsetzen. Alles zur SVLFG-Wahl erfahren Sie unter https://www.waldeigentuemer.de/sozialwahl/

Volker Schulte

Volker Schulte, Geschäftsführer der FBG Celler Land und Spitzenkandidat für die SVLFG-Wahl | Foto: WBV

LWK-Geschäftsbereichsleiter Rudolf Alteheld berichtete von den Entwicklungen der Landwirtschaftskammer. In dem Bericht des Landwirtschaftsministeriums legte Dr. Christian Kleinschmit (ML) den Schwerpunkt auf die forstliche Förderung. PEFC-Regionalassistent Sebastian Schlag erklärte den Ablauf des neuen PEFC-Fördermoduls zur Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“.

Bei der Bezirksversammlung fand auch die Wahl der Mitglieder und Berufenen des Ausschusses der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse statt. Die vorgeschlagenen Kandidaten Heiner Beermann (Vors. FBG Walsrode, Vorsitzender der BZ, Vize-Präsident WBV), Volker Hornbostel (Vors. FBG Müden/Oertze, Vors. FBG Celler Land), Friedrich-Wilhelm Klopp (Vors. FBG Boitzenhagen), Klaus Koopmann (Vors. des Verwaltungsrates FV Lüneburg GmbH), Klaus-Detlef Kröger (Vors. FBG Jesteburg, Stellv. Vors. FWV Nordheide-Harburg) und Jobst-H. Lampe (Vors. FBG Nordharz, Vors. FBG Südhannover, Vorstandsmitglied WBV) als Mitglieder sowie Hans-Jürgen Bostelmann (Vors. FBG Kreis-Waldmärkerschaft Rotenburg w.V.), Friedrich-Wilhelm Schröder (Vors. FBG Lüchow-Ost), Cord-Heinrich Vortmüller (Vors. FBG Fuhrberg) und Dr.-Ing. Jasper Forche (stellv. Vors. FBG Soltau) als Berufene wurden einstimmig gewählt. Wir gratulieren ganz herzlich!

Heiner Beermann, Vize-Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, wurde am 04.12.2022 mit der Niedersächsischen Forstmedaille ausgezeichnet. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte überreichte die Medaille.

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V.l.n.r.: Gerda Lüdecke (Heimatverein Neubruchhausen), Ministerin Miriam Staudte, Heiner Beermann (WBV-Vize-Präsident)

Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, würdigte in seiner Laudatio die Leistungen: „Heiner Beermann ist zugleich Stratege und Praktiker. Ob seit 35 Jahren auf lokaler Ebene im Vorstand einer Forstbetriebsgemeinschaft, seit 20 Jahren im Verbandswesen auf Landesebene oder in seinen zahlreichen anderen Ehrenämtern – mit seinem kontinuierlichen Einsatz bringt er seine wertvolle Erfahrung mit viel Engagement für den Wald ein. Dafür danken wir ihm herzlich.“

Heiner Beermann dankte bei der Ehrung vor allem seiner Familie: „Ohne die Unterstützung vom heimischen Hof wäre dies nicht möglich gewesen. Und die Arbeit wird nicht weniger werden: Der Klimawandel ist ein Riesenproblem, der unsere Wälder grundlegend verändern wird. Wir müssen dafür sorgen, weiterhin Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft zu erhalten und uns nicht von Holzimporten abhängig zu machen. Wir brauchen weitere Einkunftsmöglichkeiten über die Holzproduktion hinaus, um unsere Wälder im Klimawandel weiterzuentwickeln.“

Die Niedersächsische Forstmedaille wird seit 2011 vergeben. Die diesjährigen Feierlichkeiten fanden in Schwaförden im Rahmen der Waldweihnacht im Erdmannwald statt. Neben Heiner Beermann wurde auch der Heimatverein Neubruchhausen ausgezeichnet. Wir gratulieren ganz herzlich!

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V.l.n.r.: Rainer Städing (ehem. Regionaler Pressesprecher der Niedersächsische Landesforsten), Gerda Lüdecke (Heimatverein Neubruchhausen), Ministerin Miriam Staudte, Heiner Beermann (WBV-Vize-Präsident), Philip von Oldershausen (WBV-Präsident)