Aktuelle Themen
adresse | |
---|---|
Bezeichnung | Waldbesitzerverband Niedersachsen e.V. |
Land | Deutschland |
Bundesland | Niedersachsen |
Kategorie | Interessenvertretung / Verein |
Website | https://www. waldbesitzerverband-niedersachsen.de |
kontakt@waldbesitzerverband-niedersachsen.de | |
Telefon | 0511 / 36704 39 |
Anrede | --- |
Postleitzahl | 30 159 |
Ort | Hannover |
Straße | Warmbüchenstraße |
Hausnummer | 3 |
Sonstiges | Der Waldbesitzerverband Niedersachsen vertritt die Interessen der privaten und kommunalen Waldbesitzer in Niedersachsen in der Öffentlichkeit, gegenüber politischen Institutionen, anderen Verbändern und auf Bundesebene in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW). |
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Wald geerbt? - Rechte und Pflichten des Waldeigentümers
Waldbesitzende haben sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Waldeigentum ergeben. Insbesondere neuen Waldbesitzenden, die durch Erbschaft an ihren Besitz gekommen sind, sind diese nicht immer geläufig, so dass sie nachfolgend kurz beschrieben werden
Die wichtigsten Rechte sind:
- Die Ausübung der Bewirtschaftung des Waldes im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft inklusive der Nutzung und dem Verkauf von Holz,
- der Erhalt von Fördergeldern für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung,
- der Verkauf, die Vererbung oder Verpachtung des Waldes sowie
- das Jagdrecht und möglicherweise das Jagdausübungsrecht (bei entsprechender Flächengröße).
Die wichtigsten Pflichten sind:
- die Pflicht zur Wiederaufforstung,
- die Duldung, dass Nichteigentümer den Wald betreten dürfen (Betretungsrecht),
- die Mitgliedschaft in der SVLFG und
- die Zahlung von Steuern, Abgaben und weiteren Beiträgen.
In dem hier angefügten Flyer sind die wichtigsten Informationen zu Rechten und Pflichten der Waldbesitzenden zusammengefasst.