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Windenergie im Wald

„Die Nutzung von Windenergie aus dem Wald ist unverzichtbar für die Energiewende. Für die Ausweisung dieser Flächen muss ein gerechter regionaler Ansatz verfolgt werden“, erklärt Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Eine „behutsame Öffnung“ des Waldes ist das Ziel der Landesregierung. Von Oldershausen fordert: „Jeder Landkreis muss die Möglichkeit erhalten, windhöffige Standorte im Wald für Windenergieanlagen auszuweisen. In jedem Landkreis muss 10 Prozent für Windenergie geöffnet werden. Das könnte sowohl für die Kommunen als auch die Waldbesitzer – unter ihnen finden sich auch viele kleinere Genossenschaften – eine Win-win-Situation sein.“ Die im zweiten Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP) vorgesehene Einführung von „Vorranggebiete Wald“ führe ohne erkennbares Erfordernis zu weitgehenden und unverhältnismäßigen, beschränkenden Regulierungen mit erheblichen Eigentumsbeschränkungen der Waldeigentümer, so die Kritik.

Von der Nutzung ausgeschlossen werden sollen unter anderem „Historisch alte Waldstandorte“. Dabei handelt es sich um eine widersprüchliche Definition, die – ausgehend von alten Karten – aufzeigt, wo Wald seit rund 200 Jahren noch steht oder einmal gestanden haben soll. Es sagt nichts über die ökologische Wertigkeit der Fläche oder des darauf wachsenden Waldes aus. Vielmehr beziehe die Begrifflichkeit auch eine Vielzahl von Kalamitäts- und Freiflächen mit ein. „In Niedersachsen müssen aktuell mehr als 50.000 Hektar ‚Historisch alte Waldstandorte‘ nach Sturm, Dürre und Käferbefall wiederbewaldet werden, hinzu kommen weitere tausende Hektar, die von früheren Kalamitäten und Waldbränden stark verändert sind, sodass ihre Schutzwürdigkeit mindestens erheblich reduziert ist“, erklärt von Oldershausen. „Es geht bei der Begrifflichkeit nicht darum, in alte Waldbestände Windkraftanlagen zu bauen, sondern die Möglichkeit zu haben, mit den Erträgen aus der Windenergienutzung den Wald auf historischen Standorten wieder aufzuforsten!“ Aus guten Gründen seien „Historisch alte Waldstandorte“ in anderen Bundesländern nicht generell von der Windkraftnutzung ausgeschlossen worden.

Der Wald mit seinen vielfältigen Funktionen, seinen Schutzgebieten ist bereits durch eine enggestrickte solide Forstgesetzgebung und dem Naturschutzschutzrecht auf nationaler und europäischer Ebene ausreichend gesichert, so der Verband. Einer zusätzlichen Kategorie mit Einführung von Vorranggebieten Wald zum Schutz „Historisch alter Waldstandorte“ bedürfe es dementsprechend auf Ebene der Landesplanung nicht. „Diese Festlegung würde einer zeitnahen Umsetzung der Energiewende in Niedersachsen entgegenstehen“, ist von Oldershausen überzeugt. „Auch eine behutsame Öffnung in Landschaftsschutzgebieten für Windenergie im Wald hat keine Auswirkungen auf den Naturschutz, wenn bei Gebieten von mehr als 50 Hektar für einen Windenergiestandort ein Hektar aus dem Schutzgebiet genutzt wird. Der großräumige Schutz der Landschaft wird dadurch nicht beeinträchtigt.“ Durch Kompensationen werde die Waldfläche nicht verringert, sondern wachse in Teilen sogar. Zudem könnten die Waldeigentümer durch den Bau von Windenergieanlagen die nötige Wiederbewaldung der Schadflächen finanzieren und so die klimafitten Wälder von morgen pflanzen. Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies appelliert, eine „Zwischennutzung von Wiederaufforstungsflächen für die Windenergie“ zu ermöglichen. Bei der Energiewende dürfe es keine Denkverbote geben.

Für den Waldbesitzerverband Niedersachsen geht es ebenfalls nur um eine behutsame Öffnung des Waldes für die Erzeugung von regenerativer Energie, wie z.B. der Windenergie. Dabei sollten sinnvolle Maßstäbe an ökologische Wertigkeiten, Windertragspotentiale, regionale Verteilung und der Möglichkeit die Abstände zu Wohnbebauungen durch Einbeziehung von Waldflächen zu vergrößern, angesetzt werden. (LPD 10/2022)