Aktuelle Themen

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Windkraftanlagen in den Wäldern Niedersachsens

Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist ein umstrittenes Thema. Einerseits lehnen Gegner von Windenergieanlagen die Aufstellung weiterer Windräder in der Landschaft und damit auch im Wald mit dem Hinweis auf das veränderte („verschandelte“) Landschaftsbild und die Gefährdungen für Vögel ab. Anwohner fühlen sich durch die ständige Bewegung der Räder und möglicherweise durch die Geräuschentwicklung belästigt. Weggeschleuderter Eisanhang an den Anlagen kann Menschen und Tiere gefährden.

Andererseits sind Windkraftanlagen an Land elementar nötig, um das gesteckte Ziel von 20.000 MW aus Windenergie im Jahr 2030 für Niedersachsen zu erreichen. Dazu müssen Stand April 2021 jährlich Anlagen mit einer Leistung von 1.450 MW errichtet werden. Dies ist ein notwendiger Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. Gleichzeitig unterstützen die Einnahmen aus dem Verkauf des Ökostroms die Bemühungen der Waldbesitzenden ihre durch den Klimawandel stark geschädigten Flächen wieder zu bewalden oder in klimawandelangepasste Wälder umzubauen. „Vorteile für Gemeinden sind die Einnahmen aus einer dann zukünftig anfallenden Gewerbesteuer, die EEG-2021-Umlage an Gemeinden von 0,2 Cent/kWh, das Einbinden lokaler Stadtwerke sowie die Dezentralisierung der Energieversorgung. Eine Möglichkeit für Interessierte zu partizipieren, wäre die direkte Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen, indem sie beispielsweise Bürgerenergiegenossenschaften beitreten, selbst als Betreiber einer Bürgerwindanlage agieren oder den lokalen Bürgerstromtarif nutzen.“ [1]

Somit ist die Schaffung der Möglichkeit (Niemand wird gezwungen, in seinem Wald Windräder aufzustellen.), Windkraftanlagen im Wald zu errichten, nicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern auch im Interesse der Waldbesitzenden. „Wir privaten Waldbesitzer begrüßen die Öffnung des Waldes, um den Ausbau der Windenergie voranzubringen.“ erklärt Norbert Leben, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen.

Bevor die ersten Anlagen errichtet werden können, sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zuallererst müssen im Landesraumordnungsprogramm die generelle Möglichkeit der Errichtung im Wald und die dazu möglichen vorgesehenen Landschaftsteile beschrieben werden. Dabei fallen die Bereiche, die wegen ihres hohen Naturschutzwertes bereits einem hohen Schutzstatus nach Naturschutzrecht unterliegen wie z.B. alte Waldstandorte, weg. Für großflächige Naturparke und für Landschaftsschutzgebiete mit mehr als 50 ha. Größe ist die Errichtung von Windkraftanlagen strittig. Der Waldbesitzerverband Niedersachsen hält den Ausschluss solcher Flächen oder Errichtung von Windrädern unter erschwerenden Auflagen für nicht zielführend im Sinne der oben angeführten Zielsetzung und positiven Effekte.

[1] Landvolkpressedienst 2021:Waldbesitzerverband begrüßt Windenergie im Wald; aufgerufen unter https://landvolk.net/landvolkpressedienstartikel/ am 21.04.2021, (LPD 25/2021).