SVLFG / Berufsgenossenschaft

Kritik an der Beitragsstruktur der SVLFG

Die SVLFG steht derzeit aus Sicht der versicherten Waldeigentümer wegen ihrer Beitragssatzung in der Kritik. Die Beitragszahlungen teilen sich in einen Grundbeitrag und einen Risikobeitrag. Letzter wird aus dem Schadensaufkommen der letzten Jahre ermittelt und steigt mit zunehmender Eigentumsgröße. (Mehr Fläche, höheres Risiko, mehr Schaden, höherer Beitrag). Eine Berechnung der entsprechenden konkreten Beträge erfolgt immer im Nachhinein und orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben der vergangenen Periode. Die Beiträge für 2018 werden somit erst in 2019 ermittelt.

Der Grundbeitrag ist grundsätzlich flächenbezogen mit einer geringen Modifikation bezüglich der forstlich genutzten Erntefestmeter. Er betrug für 2017 mindestens 68,83 Euro und höchstens 275,34 Euro.

Die der Beitragsberechnung zugrunde liegenden Formeln führen dazu, dass Besitzer kleiner Waldflächen überproportional und unverhältnismäßig hoch zur Erbringung des Grundbeitrages herangezogen werden. Dieser sehr hohe Grundbeitrag kann zusätzlich zu den anderen Fixkosten des Waldbesitzers (Steuern, Beiträge etc.) je nach Baumart und Leistungsfähigkeit des Waldes die Bewirtschaftung in die Verlustzone bringen. Geht man z.B. von einem durchschnittlichen jährlichen Erlös aus dem Holzverkauf nach Abzug der Holzerntekosten von 75 € / ha in Kiefernbeständen aus, so bleiben dem Waldbesitzer nach Abzug des Grundbeitrages zur SVLFG in 2017 nur 6,17 € / ha, um alle anderen Ausgaben zu decken.

Diese Situation wird durch den noch zum Grundbeitrag hinzukommenden Risikobeitrag insbesondere für kleine Betriebe weiter verschlechtert. Die Gesamtbeiträge pro Hektar steigen mit abnehmender Flächengröße exponentiell an, siehe dazu folgendes Rechenbeispiel:

  • für 1000 ha 6,80 €/ha,
  • für 500 ha 8,98 €/ha,
  • für 100 ha 12,98 €/ha,
  • für 10 ha 28,71 €/ha,
  • für 5 ha 37,05 €/ha,
  • für 1 ha 101,72 €/ha.

Bei großen Betrieben erfolgt die Beitragsermittlung fast ausschließlich über den Risikobeitrag. Der anteilige Grundbeitrag bei einem 100 ha großen Betrieb beträgt dann nur 0,81 €/ha.

In einer gemeinsamen Aktion von AGDW und Landeswaldbesitzerverbänden ist es gelungen, genügend Waldbesitzer in der Sozialwahl 2017 zu motivieren, für eine eigene Liste „Waldbesitzerverbände“ zu stimmen, so dass Vertreter des Privatwaldes in die Vertreterversammlung gewählt wurden und sich dort für eine Änderung der Beitragssatzung im Sinne des Kleinprivatwaldes einsetzen können.

Quellen und Links:

Aktuelle Satzung: http://www.svlfg.de/11-wir/wir918_satzung/svlfg_22nt_stand2018114.pdf