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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:behoerden_u_verbaende:sonstige:start [2019/07/17 11:53]
sboelsing [Jagdgenossenschaft]
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-====== Jagdgenossenschaft ======+====== Jagdgenossenschaft, Eigenjagd, Jagdrecht und Jagdausübungsrecht ======
  
 Im  [[/bwl_recht_politik/fopo_u_recht/gesetze_u_urteile/start|Bundes- und in den Landesjagdgesetzen]] ist grundsätzlich geregelt, dass jeder Grundeigentümer das Jagdrecht auf seinem Grund hat. Ausnahmen gelten für befriedete Bereiche. Dies sind insbesondere Wohn- und Nebengebäude und deren umfriedete Hofräume, Hausgärten sowie Friedhöfe. Öffentliche Anlagen und abgeschlossene Grundflächen können durch behördliche Anordnung ganz oder teilweise befriedet sein. [1] Im  [[/bwl_recht_politik/fopo_u_recht/gesetze_u_urteile/start|Bundes- und in den Landesjagdgesetzen]] ist grundsätzlich geregelt, dass jeder Grundeigentümer das Jagdrecht auf seinem Grund hat. Ausnahmen gelten für befriedete Bereiche. Dies sind insbesondere Wohn- und Nebengebäude und deren umfriedete Hofräume, Hausgärten sowie Friedhöfe. Öffentliche Anlagen und abgeschlossene Grundflächen können durch behördliche Anordnung ganz oder teilweise befriedet sein. [1]
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