Umgang mit Behörden und Verbänden
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Untere Naturschutzbehörde
Mit der unteren Naturschutzbehörde gerät man als Waldeigentümer oder forstwirtschaftlicher Zusammenschluss meist dann in Kontakt, wenn diese im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung des Waldes durchsetzen bzw. die Einhaltung der Beschränkungen überwachen will. So ist das Verhältnis zu unteren Naturschutzbehörden oft von einem intensiven Austausch und nicht immer kooperativ geprägt. Diesem großen Thema sind die nachfolgenden Seiten gewidmet.