Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:behoerden_u_verbaende:unb:start [2018/08/03 08:24] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:behoerden_u_verbaende:unb:start [2020/10/10 01:00] (aktuell) |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | zurück\\ | ||
- | <- [[bwl_recht_politik: | ||
- | |||
====== Untere Naturschutzbehörde ====== | ====== Untere Naturschutzbehörde ====== | ||
- | <WRAP center 100% column> | + | {{ : |
- | {{ : | + | |
- | Mit der unteren Naturschutzbehörde kommt man als Waldbesitzende oder forstwirtschaftlicher Zusammenschluss meist dann in Kontakt, wenn diese im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung des Waldes durchsetzen bzw. die Einhaltung der Beschränkungen überwachen will. So ist das Verhältnis zu unteren Naturschutzbehörden oft von einem intensiven Austausch und nicht immer kooperativ geprägt. Diesem großen Thema sind die nachfolgenden Seiten gewidmet. | + | |
+ | Die untere Naturschutzbehörde hat die Aufgabe, die Umsetzung naturschutzpolitischer Ziele der EU (soweit sie unmittelbar gelten), der Bundesrepublik und der Bundesländer auf der Fläche sicher zu stellen [1]. Darunter fallen z.B. die Einrichtung von Schutzgebieten, | ||
+ | |||
+ | Wer mit solchen Aufgaben betraut worden ist, muss sich zwangsläufig auch mit Naturschutz auf Waldflächen jeglicher Besitzart beschäftigen und gerät damit auch in Kontakt mit den privaten Waldbesitzenden. In der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Behörde und Waldeigentümern durch ein Ungleichgewicht in der Information geprägt. Der Waldeigentümer kennt sich in seinem Wald aus, während der Behörde oft Informationen fehlten. Dieses Ungleichgewicht hat sich zugunsten der Naturschutzbehörden durch die fortschreitende Inventarisierung und Kartierung von Waldflächen im Sinne des Naturschutzes verschoben und verschiebt sich weiter. | ||
+ | |||
+ | Der Besitz von naturschutzrelevanten Informationen kann dazu führen, dass die Naturschutzbehörde Unterschutzstellungen initiiert. Eine Unterschutzstellung führt in den meisten Fällen zu Konflikten mit den betroffenen Waldbesitzern, | ||
+ | |||
+ | Die Frage ist nun, wie sollte sich ein Waldbesitzer oder sein Zusammenschluss / seine Betreuungsorganisation als sein Vertreter verhalten, damit die Interessen des Waldbesitzes möglichst wenig eingeschränkt werden? | ||
+ | |||
+ | Eine Möglichkeit besteht darin, nichts zu tun. Solange die Naturschutzbehörde nichts über den Wald weiß, kann auch nichts passieren. Diese Einstellung kann zur Konfrontation führen, wenn die Behörde ihrerseits tätig wird, d.h. Inventuren durchführt, | ||
+ | |||
+ | Andererseits bieten solche Prozesse auch die Möglichkeit, | ||
+ | |||
+ | Welches Vorgehen am Ende eher den Zielen des Waldeigentümers entspricht, hängt in wesentlichen Teilen auch an den Eigenschaften der beteiligten Personen. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die Vertreter der Naturschutzbehörde zu kennen und möglichst ein gutes Verhältnis zu pflegen, bevor Unterschutzstellungsverfahren anlaufen. | ||
+ | |||
+ | Gute persönliche Beziehungen und sachbezogene Ortstermine verlieren an Wirksamkeit oder können nicht stattfinden, | ||
+ | |||
+ | Quellen: | ||
+ | |||
+ | [1] [[http:// | ||
+ | |||
+ | Anlage: | ||
+ | |||
+ | {{: | ||
===== Inhalt: ===== | ===== Inhalt: ===== | ||
+ | |||
{{indexmenu> | {{indexmenu> | ||
- | </ | ||
- | |||
- | <WRAP center 100% column> | ||
---- | ---- | ||
- | |||
- | </ |