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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerliche_behandlung_waldbesitzer_fbg [2021/04/08 14:45] bhoenoch [1. Besteuerung von Waldbesitzern] |
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerliche_behandlung_waldbesitzer_fbg [2021/04/08 16:04] bhoenoch |
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===== 1. Besteuerung von Waldbesitzern ===== | ===== 1. Besteuerung von Waldbesitzern ===== | ||
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%%Bei Kalamitätsnutzungen wird gemäß § 34 b EStG ein je nach Höhe der außerordentlichen Nutzung auf die Hälfte bis ein Viertel des normalen Steuersatzes ermäßigter Steuersatz gewährt. Diese Ermäßigung gilt für buchführende Betriebe und für Betriebe mit Einnahme-Überschußrechnung. Sie gilt auch wenn Kostenpauschalen geltend gemacht werden.%% | %%Bei Kalamitätsnutzungen wird gemäß § 34 b EStG ein je nach Höhe der außerordentlichen Nutzung auf die Hälfte bis ein Viertel des normalen Steuersatzes ermäßigter Steuersatz gewährt. Diese Ermäßigung gilt für buchführende Betriebe und für Betriebe mit Einnahme-Überschußrechnung. Sie gilt auch wenn Kostenpauschalen geltend gemacht werden.%% | ||
- | %%Sie ist an mehrere recht strenge Voraussetzungen gebunden. Die wichtigste davon ist die **unverzügliche Meldung der Kalamität an das Finanzamt Haldensleben, | + | Sie ist an mehrere, recht strenge Voraussetzungen gebunden. |
%%Sofort nach dem Einschlag und vor Abfuhr des Kalamitätsholzes sollte man die entsprechende End- oder Teilmeldung an diesen erstatten (2 Wochen Zeit zur Abnahme).%% | %%Sofort nach dem Einschlag und vor Abfuhr des Kalamitätsholzes sollte man die entsprechende End- oder Teilmeldung an diesen erstatten (2 Wochen Zeit zur Abnahme).%% | ||
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%%Der Umsatz ist in vielen Fällen, auch wenn Verkäufe über die FBG laufen, da die Rechnungen von der FBG nur für den Waldbesitzer durchgereicht werden, von diesem zu besteuern (Verkauf in fremden Namen und auf fremde Rechnung). Der Umsatz von FBG die sich auf das **Vermittlungsgeschäft** beschränken, | %%Der Umsatz ist in vielen Fällen, auch wenn Verkäufe über die FBG laufen, da die Rechnungen von der FBG nur für den Waldbesitzer durchgereicht werden, von diesem zu besteuern (Verkauf in fremden Namen und auf fremde Rechnung). Der Umsatz von FBG die sich auf das **Vermittlungsgeschäft** beschränken, | ||
- | %%**__Beim Kommissionsgeschäft__** (Verkauf im eigenen Namen auf fremde Rechnung) ist es so, daß das Finanzamt 2 Geschäfte unterstellt.%% | + | **__Kommissionsgeschäft__** (Verkauf im eigenen Namen auf fremde Rechnung) ist es so, daß das Finanzamt 2 Geschäfte unterstellt. |
- | %%**1.** Verkauf des Holzes von der FBG (in der Regel 19 % USt, 7 % für Brennholz).%% | + | 1. Verkauf des Holzes von der FBG (in der Regel 19 % USt, 7 % für Brennholz). |
- | %%**2.** Gutschrift an den Waldbesitzer (in der Regel 5,5 % USt)%% | + | %%2. Gutschrift an den Waldbesitzer (in der Regel 5,5 % USt)%% |
%%Die USt Differenz die die FBG vom Aufkäufer bekommt, muss sie an das Finanzamt abführen. Da der FBG beim Kommissionsgeschäft die Holzumsätze zuzurechnen sind, wird die Umsatzgrenze von 22.000 € schnell überschritten, | %%Die USt Differenz die die FBG vom Aufkäufer bekommt, muss sie an das Finanzamt abführen. Da der FBG beim Kommissionsgeschäft die Holzumsätze zuzurechnen sind, wird die Umsatzgrenze von 22.000 € schnell überschritten, | ||
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%%GrESt wird auf den Kaufpreis von Grundstücken erhoben. Zurzeit ist ein Verfahren beim BFH anhängig, nach dem der Holzbesitz nicht der GrESt unterliegen soll. Man sollte auf jeden Fall gegen GrESt-Bescheide in Einspruch gehen und das Ruhen des Verfahrens beantragen (~2/3 weniger GrES)%% | %%GrESt wird auf den Kaufpreis von Grundstücken erhoben. Zurzeit ist ein Verfahren beim BFH anhängig, nach dem der Holzbesitz nicht der GrESt unterliegen soll. Man sollte auf jeden Fall gegen GrESt-Bescheide in Einspruch gehen und das Ruhen des Verfahrens beantragen (~2/3 weniger GrES)%% | ||
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===== II Besteuerung von FBG und FowiV ===== | ===== II Besteuerung von FBG und FowiV ===== |