Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung Letzte Überarbeitung Beide Seiten der Revision | ||
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerliche_behandlung_waldbesitzer_fbg [2021/04/08 15:00] bhoenoch [Steuerliche Behandlung von Waldbesitzern und FBGen] |
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerliche_behandlung_waldbesitzer_fbg [2021/04/09 08:26] dr._asmus_roth [Steuerliche Behandlung von Waldbesitzern und FBGen] |
||
---|---|---|---|
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
{{ : | {{ : | ||
- | ich möchte nur auf die wesentlichsten, für Waldbesitzer und FBGen relevanten Steuern eingehen, damit Sie wissen, dass es bei der Besteuerung von Holzerlösen einige Vereinfachungen und Erleichterungen gibt. Der 1. Teil befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Waldbesitzern selbst und im 2. Teil wird auf die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse eingegangen. | + | ich möchte nur auf die , für Waldbesitzer und FBGen relevanten Steuern eingehen, damit Sie wissen, dass es bei der Besteuerung von Holzerlösen einige Vereinfachungen und Erleichterungen gibt. Der 1. Teil befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Waldbesitzern selbst und im 2. Teil wird auf die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse eingegangen. |
Die PDF-Version finden Sie zusätzlich unter folgendem Link: | Die PDF-Version finden Sie zusätzlich unter folgendem Link: | ||
Zeile 86: | Zeile 86: | ||
%%Bei Kalamitätsnutzungen wird gemäß § 34 b EStG ein je nach Höhe der außerordentlichen Nutzung auf die Hälfte bis ein Viertel des normalen Steuersatzes ermäßigter Steuersatz gewährt. Diese Ermäßigung gilt für buchführende Betriebe und für Betriebe mit Einnahme-Überschußrechnung. Sie gilt auch wenn Kostenpauschalen geltend gemacht werden.%% | %%Bei Kalamitätsnutzungen wird gemäß § 34 b EStG ein je nach Höhe der außerordentlichen Nutzung auf die Hälfte bis ein Viertel des normalen Steuersatzes ermäßigter Steuersatz gewährt. Diese Ermäßigung gilt für buchführende Betriebe und für Betriebe mit Einnahme-Überschußrechnung. Sie gilt auch wenn Kostenpauschalen geltend gemacht werden.%% | ||
- | %%Sie ist an mehrere recht strenge Voraussetzungen gebunden. Die wichtigste davon ist die **unverzügliche Meldung der Kalamität an das Finanzamt Haldensleben, | + | Sie ist an mehrere, recht strenge Voraussetzungen gebunden. |
%%Sofort nach dem Einschlag und vor Abfuhr des Kalamitätsholzes sollte man die entsprechende End- oder Teilmeldung an diesen erstatten (2 Wochen Zeit zur Abnahme).%% | %%Sofort nach dem Einschlag und vor Abfuhr des Kalamitätsholzes sollte man die entsprechende End- oder Teilmeldung an diesen erstatten (2 Wochen Zeit zur Abnahme).%% | ||
Zeile 124: | Zeile 124: | ||
%%Der Umsatz ist in vielen Fällen, auch wenn Verkäufe über die FBG laufen, da die Rechnungen von der FBG nur für den Waldbesitzer durchgereicht werden, von diesem zu besteuern (Verkauf in fremden Namen und auf fremde Rechnung). Der Umsatz von FBG die sich auf das **Vermittlungsgeschäft** beschränken, | %%Der Umsatz ist in vielen Fällen, auch wenn Verkäufe über die FBG laufen, da die Rechnungen von der FBG nur für den Waldbesitzer durchgereicht werden, von diesem zu besteuern (Verkauf in fremden Namen und auf fremde Rechnung). Der Umsatz von FBG die sich auf das **Vermittlungsgeschäft** beschränken, | ||
- | %%**__Beim Kommissionsgeschäft__** (Verkauf im eigenen Namen auf fremde Rechnung) ist es so, daß das Finanzamt 2 Geschäfte unterstellt.%% | + | **__Kommissionsgeschäft__** (Verkauf im eigenen Namen auf fremde Rechnung) ist es so, daß das Finanzamt 2 Geschäfte unterstellt. |
- | %%**1.** Verkauf des Holzes von der FBG (in der Regel 19 % USt, 7 % für Brennholz).%% | + | 1. Verkauf des Holzes von der FBG (in der Regel 19 % USt, 7 % für Brennholz). |
- | %%**2.** Gutschrift an den Waldbesitzer (in der Regel 5,5 % USt)%% | + | %%2. Gutschrift an den Waldbesitzer (in der Regel 5,5 % USt)%% |
%%Die USt Differenz die die FBG vom Aufkäufer bekommt, muss sie an das Finanzamt abführen. Da der FBG beim Kommissionsgeschäft die Holzumsätze zuzurechnen sind, wird die Umsatzgrenze von 22.000 € schnell überschritten, | %%Die USt Differenz die die FBG vom Aufkäufer bekommt, muss sie an das Finanzamt abführen. Da der FBG beim Kommissionsgeschäft die Holzumsätze zuzurechnen sind, wird die Umsatzgrenze von 22.000 € schnell überschritten, | ||
Zeile 154: | Zeile 154: | ||
%%Zusammenfassend zur ESt und USt ist zu sagen, dass für kleine Waldbesitzer oft die USt-Pauschalierung und bei Holzerlösen der Ansatz der Kostenpauschalen sinnvoll ist.%% | %%Zusammenfassend zur ESt und USt ist zu sagen, dass für kleine Waldbesitzer oft die USt-Pauschalierung und bei Holzerlösen der Ansatz der Kostenpauschalen sinnvoll ist.%% | ||
- | %%**__3 a. GrSt:__** Ich möchte dabei nur auf die GrSt A für L u. F. Grundstücke eingehen Im Gegensatz zu den westlichen Bundesländern ist im Osten immer der Nutzer der l. u. f- Grundstücke Schuldner der GrSt. Die Grundsteuer für verpachteten Acker trägt deshalb hier immer der Pächter. In den Nächsten Jahren wird das GrSG neu gefasst, so daß auch im Osten immer der Eigentümer die GrSt trägt.%% | + | **__3 a. GrSt:__** Ich möchte dabei nur auf die GrSt A für L u. F. Grundstücke eingehen Im Gegensatz zu den westlichen Bundesländern ist im Osten immer der Nutzer der l. u. f- Grundstücke Schuldner der GrSt. Die Grundsteuer für verpachteten Acker trägt deshalb hier immer der Pächter. In den Nächsten Jahren wird das GrSG neu gefasst, so daß auch im Osten immer der Eigentümer die GrSt trägt. |
%%Die GrSt wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, daß ich hier an einem vereinfachten Beispiel für einen 20 ha Betrieb in einer Gemeinde mit einem GrSt Hebesatz von 300 % demonstrieren möchte. %% | %%Die GrSt wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, daß ich hier an einem vereinfachten Beispiel für einen 20 ha Betrieb in einer Gemeinde mit einem GrSt Hebesatz von 300 % demonstrieren möchte. %% |