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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerliche_behandlung_waldbesitzer_fbg [2021/04/08 16:04]
bhoenoch
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerliche_behandlung_waldbesitzer_fbg [2021/04/09 08:31] (aktuell)
dr._asmus_roth
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 {{ :bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerbuero_dr._roth_-_briefkopf.png?600 }}Sehr geehrte WIKI-Nutzer, {{ :bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerbuero_dr._roth_-_briefkopf.png?600 }}Sehr geehrte WIKI-Nutzer,
  
-ich möchte nur auf die wesentlichsten, für Waldbesitzer und FBGen relevanten Steuern eingehen, damit Sie wissen, dass es bei der Besteuerung von Holzerlösen einige Vereinfachungen und Erleichterungen gibt. Der 1. Teil befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Waldbesitzern selbst und im 2. Teil wird auf die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse eingegangen.+ich möchte nur auf die für Waldbesitzer und FBGen relevanten Steuern eingehen, damit Sie wissen, dass es bei der Besteuerung von Holzerlösen einige Vereinfachungen und Erleichterungen gibt. Der 1. Teil befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Waldbesitzern selbst und im 2. Teil wird auf die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse eingegangen.
  
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 %%Zusammenfassend zur ESt und USt ist zu sagen, dass für kleine Waldbesitzer oft die USt-Pauschalierung und bei Holzerlösen der Ansatz der Kostenpauschalen sinnvoll ist.%% %%Zusammenfassend zur ESt und USt ist zu sagen, dass für kleine Waldbesitzer oft die USt-Pauschalierung und bei Holzerlösen der Ansatz der Kostenpauschalen sinnvoll ist.%%
  
-%%**__3 a. GrSt:__** Ich möchte dabei nur auf die GrSt A für L u. F. Grundstücke eingehen Im Gegen­satz zu den westlichen Bundesländern ist im Osten immer der Nutzer der l. u. f- Grundstücke Schuldner der GrSt. Die Grundsteuer für verpachteten Acker trägt deshalb hier immer der Pächter. In den Nächsten Jahren wird das GrSG neu gefasst, so daß auch im Osten immer der Eigentümer die GrSt trägt.%%+**__3 a. GrSt:__** Ich möchte dabei nur auf die GrSt A für L u. F. Grundstücke eingehen Im Gegen­satz zu den westlichen Bundesländern ist im Osten immer der Nutzer der l. u. f- Grundstücke Schuldner der GrSt. Die Grundsteuer für verpachteten Acker trägt deshalb hier immer der Pächter. In den Nächsten Jahren wird das GrSG neu gefasst, so daß auch im Osten immer der Eigentümer die GrSt trägt.
  
 %%Die GrSt wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, daß ich hier an einem vereinfachten Beispiel für einen 20 ha Betrieb in einer Gemeinde mit einem GrSt Hebesatz von 300 % de­mon­strieren möchte. %% %%Die GrSt wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, daß ich hier an einem vereinfachten Beispiel für einen 20 ha Betrieb in einer Gemeinde mit einem GrSt Hebesatz von 300 % de­mon­strieren möchte. %%