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bwl_recht_politik:gueter_u_dl:befoersterung:start [2018/06/26 10:40] admin Für die Umsetzung des internen Bereichs wurden in der Pflichtenheftphase des Projektes 6 mögliche Varianten erarbeitet und festgelegt, dass der interne Bereich im WALD-WIKI für die Kommunikation zwischen Administratoren und Redakteuren zu nutzen ist. Darü |
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:befoersterung:start [2021/03/02 15:40] (aktuell) sboelsing |
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+ | Traditionell gibt es die Möglichkeit, | ||
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+ | %%· %%In Ländern, in denen die Forstverwaltung als Einheitsforstverwaltung organisiert ist, gibt es eine flächendeckende Zuständigkeit der einzelnen Forstdienststellen über alle Eigentumsarten hinweg für ihr jeweiliges Gebiet. | ||
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+ | %%· %%In anderen Ländern übernehmen spezielle staatliche oder halbstaatliche Stellen diese Aufgabe exklusiv für den Privat- und Kommunalwald, | ||
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+ | Ihren zuständigen Förster können Sie hier finden: [[forstl_adr/ | ||
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+ | Die Beförsterung wird generell in zwei Bereiche geteilt, deren Grenzen aber fließend und auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können. Zum einen gibt es Beratung. Unter Beratung können alle Tätigkeiten zusammengefasst werden, die nicht einer ausführenden Tätigkeit im Wald entsprechen. Sie ist in den meisten Fällen kostenfrei, weil der Staat mit der Beratung auch seine forstpolitischen Ziele an den Waldbesitzer bringen will oder weil der Waldbesitzer schon an anderer Stelle dafür bezahlt hat, z.B. weil eine Mitgliedschaft inklusive Mitgliedsbeitrag in der Beförsterungsorganisation gesetzlich vorgeschrieben ist. | ||
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+ | Zum anderen gibt es die Betreuung, worunter alle ausführenden Tätigkeiten gemeint sind. Am besten ist dieses an einem Beispiel zu erläutern: Ein Waldbesitzer bittet seinen zuständigen Förster um einen Ortstermin im Wald, um mit ihm über die forstliche Behandlung einer Waldfläche zu sprechen. Im Wald vor Ort berät der Förster den Waldbesitzer indem er sich ein Bild macht und sagt, dass die besagte Fläche zur Durchforstung anstünde, ansonsten würden Schäden am Wald drohen. An dieser Stelle endet die Beratung. Bittet der Waldbesitzer den Förster auch, die zu entnehmenden Bäume zu markieren (auszuzeichnen), | ||
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+ | Neben staatlichen Stellen gibt es auch private forstliche Dienstleister / Förster, die eine entsprechende Beratung und Betreuung anbieten. Im Gegensatz zu ihren staatlichen Mitbewerbern, | ||
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- | ===== Beschreibung ===== | ||
- | Beispieltext weiter ergänzt. adf |