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bwl_recht_politik:gueter_u_dl:befoersterung:start [2019/01/30 09:37]
iehrhardt [Beförsterung]
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:befoersterung:start [2021/03/02 15:40] (aktuell)
sboelsing
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-{{ :20180621_platzhalter_bild_01.png?344&nolink}} Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können sich bei der Bewirtschaftung des Waldes von forstlichem Fachpersonal beraten und betreuen lassen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob diese Hilfe von staatlicher oder privater Seite in Anspruch genommen wird.+{{ :bwl_recht_politik:gueter_u_dl:befoersterung:gueter_und_dienstleistungen.jpg?400}} Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können sich bei der Bewirtschaftung des Waldes von forstlichem Fachpersonal beraten und betreuen lassen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob diese Hilfe von staatlicher oder privater Seite in Anspruch genommen wird.
  
 Traditionell gibt es die Möglichkeit, sich Hilfe von staatlicher Seite zu holen. Wo und wie diese Hilfe zu bekommen ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. Traditionell gibt es die Möglichkeit, sich Hilfe von staatlicher Seite zu holen. Wo und wie diese Hilfe zu bekommen ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert.
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 %%· %%In anderen Ländern übernehmen spezielle staatliche oder halbstaatliche Stellen diese Aufgabe exklusiv für den Privat- und Kommunalwald, z.B. in Niedersachsen die Landwirtschaftskammer oder in Sachsen-Anhalt das Landeszentrum Wald. Auch deren Dienststellen haben in der Regel ein festes Zuständigkeitsgebiet. %%· %%In anderen Ländern übernehmen spezielle staatliche oder halbstaatliche Stellen diese Aufgabe exklusiv für den Privat- und Kommunalwald, z.B. in Niedersachsen die Landwirtschaftskammer oder in Sachsen-Anhalt das Landeszentrum Wald. Auch deren Dienststellen haben in der Regel ein festes Zuständigkeitsgebiet.
  
-Ihren zuständigen Förster können Sie hier finden: (//Link zu forstliche Adressen A-Z//).+Ihren zuständigen Förster können Sie hier finden: [[forstl_adr/aufgaben/dienstleister_unternehmer?srt=adresse.bundesland|Forstliche Adressen]].
  
 Die Beförsterung wird generell in zwei Bereiche geteilt, deren Grenzen aber fließend und auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können. Zum einen gibt es Beratung. Unter Beratung können alle Tätigkeiten zusammengefasst werden, die nicht einer ausführenden Tätigkeit im Wald entsprechen. Sie ist in den meisten Fällen kostenfrei, weil der Staat mit der Beratung auch seine forstpolitischen Ziele an den Waldbesitzer bringen will oder weil der Waldbesitzer schon an anderer Stelle dafür bezahlt hat, z.B. weil eine Mitgliedschaft inklusive Mitgliedsbeitrag in der Beförsterungsorganisation gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Beförsterung wird generell in zwei Bereiche geteilt, deren Grenzen aber fließend und auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können. Zum einen gibt es Beratung. Unter Beratung können alle Tätigkeiten zusammengefasst werden, die nicht einer ausführenden Tätigkeit im Wald entsprechen. Sie ist in den meisten Fällen kostenfrei, weil der Staat mit der Beratung auch seine forstpolitischen Ziele an den Waldbesitzer bringen will oder weil der Waldbesitzer schon an anderer Stelle dafür bezahlt hat, z.B. weil eine Mitgliedschaft inklusive Mitgliedsbeitrag in der Beförsterungsorganisation gesetzlich vorgeschrieben ist.
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 Neben staatlichen Stellen gibt es auch private forstliche Dienstleister / Förster, die eine entsprechende Beratung und Betreuung anbieten. Im Gegensatz zu ihren staatlichen Mitbewerbern, denen aus kartellrechtlichen Gründen die Holzvermarktung sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich sein wird, dürfen private Forstdienstleistungsunternehmen auch die Vermarktung des Rundholzes im Auftrag der von ihnen betreuten Waldbesitzer durchführen. Neben staatlichen Stellen gibt es auch private forstliche Dienstleister / Förster, die eine entsprechende Beratung und Betreuung anbieten. Im Gegensatz zu ihren staatlichen Mitbewerbern, denen aus kartellrechtlichen Gründen die Holzvermarktung sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich sein wird, dürfen private Forstdienstleistungsunternehmen auch die Vermarktung des Rundholzes im Auftrag der von ihnen betreuten Waldbesitzer durchführen.
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