Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:kulturen:start [2021/03/31 09:10]
sboelsing
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:kulturen:start [2021/03/31 11:12] (aktuell)
sboelsing
Zeile 7: Zeile 7:
 Durch den Klimawandel verändern sich bereits die Standortbedingungen relativ schnell, so dass eine Baumart, die heute noch als standortgerecht auf einem Standort gilt, in zwanzig Jahren dieses nicht unbedingt mehr sein wird. Bei der [[klima_u_fowi/waldbewirtschaftung/waldbau_u_klima/baumartenwahl_u_standort/start|Baumartenwahl]] sollte diese Entwicklung berücksichtigt werden. Sie sollte sich am [[/klima_u_fowi/waldbewirtschaftung/risikomgt/start|Risikomanagment]] orientieren. Durch den Klimawandel verändern sich bereits die Standortbedingungen relativ schnell, so dass eine Baumart, die heute noch als standortgerecht auf einem Standort gilt, in zwanzig Jahren dieses nicht unbedingt mehr sein wird. Bei der [[klima_u_fowi/waldbewirtschaftung/waldbau_u_klima/baumartenwahl_u_standort/start|Baumartenwahl]] sollte diese Entwicklung berücksichtigt werden. Sie sollte sich am [[/klima_u_fowi/waldbewirtschaftung/risikomgt/start|Risikomanagment]] orientieren.
  
-Ist kein eigenes Fachwissen beim Waldeigentümer vorhanden ist, empfiehlt es sich dringend, zur Planung und Durchführung einer Waldbegründung einen Fachmann ([[/forstl_adr/start|forstlichen Adressen]]) begleitend zu Rate zu ziehen, mindestens ein Blick in die Literatur zur [[https://www.ble-medienservice.de/1093/begruendung-von-waldbestaenden-naturverjuengung-saat-pflanzung|Begründung von Waldbeständen]]als Vorbereitung wird dringend angeraten.+Ist kein eigenes Fachwissen beim Waldeigentümer vorhanden ist, empfiehlt es sich dringend, zur Planung und Durchführung einer Waldbegründung einen Fachmann ([[/forstl_adr/start|forstlichen Adressen]]) begleitend zu Rate zu ziehen, mindestens ein Blick in die Literatur zur {{:bwl_recht_politik:gueter_u_dl:kulturen:begruendung_von_waldbestaenden._naturverjuengung_saat_pflanzung.pdf|Begründung von Waldbeständen}} als Vorbereitung wird dringend angeraten.
  
 Neben der künstlichen Bestandesbegründung, um die es in diesem Artikel vornehmlich geht, wird am Ende auch noch auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte natürlicher Verjüngung eingegangen. Neben der künstlichen Bestandesbegründung, um die es in diesem Artikel vornehmlich geht, wird am Ende auch noch auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte natürlicher Verjüngung eingegangen.
Zeile 59: Zeile 59:
  
 Die Kosten für die Ausführung der Arbeiten können für den Waldbesitzer deutlich gesenkt werden, wenn er Teile der Tätigkeiten selbst übernimmt. Wegen der geringen Unfallgefahr bieten sich das Pflanzen/Säen, der Zaunaufbau und der Zaunabbau sowie die Kulturpflege an. Voraussetzung sind eine entsprechende körperliche Fitness, richtiges Werkzeug und genügend freie Zeit. Die Kosten für die Ausführung der Arbeiten können für den Waldbesitzer deutlich gesenkt werden, wenn er Teile der Tätigkeiten selbst übernimmt. Wegen der geringen Unfallgefahr bieten sich das Pflanzen/Säen, der Zaunaufbau und der Zaunabbau sowie die Kulturpflege an. Voraussetzung sind eine entsprechende körperliche Fitness, richtiges Werkzeug und genügend freie Zeit.
- 
-Ein hilfreicher Link zum Thema Pflanzverband und Bestandesbegründung ist [[https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/waldbau/verjuengung/bfw_bestandesbegruendung/index_DE|hier]]zu finden. 
  
 Die Nutzung vorhandener, standortgerechter Naturverjüngung kann die Kosten bei der Bestandesbegründung deutlich senken. Sie sollte in das Gesamtkonzept der Planung für die Fläche passen. Nicht alle Baumarten harmonieren miteinander oder entsprechen den Zielen des Waldeigentümers. Nicht-standortgerechte Naturverjüngung sollte nicht übernommen werden, sondern wird im Rahmen der Flächenvorbereitung entfernt. Die Nutzung vorhandener, standortgerechter Naturverjüngung kann die Kosten bei der Bestandesbegründung deutlich senken. Sie sollte in das Gesamtkonzept der Planung für die Fläche passen. Nicht alle Baumarten harmonieren miteinander oder entsprechen den Zielen des Waldeigentümers. Nicht-standortgerechte Naturverjüngung sollte nicht übernommen werden, sondern wird im Rahmen der Flächenvorbereitung entfernt.