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bwl_recht_politik:gueter_u_dl:versicherungen:vermoegensschaden-haftpflichtversicherung [2019/04/12 14:33] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:versicherungen:vermoegensschaden-haftpflichtversicherung [2021/04/21 14:35] (aktuell) vsdw |
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====== Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ====== | ====== Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ====== | ||
- | Ein Vermögensschaden ist ein ökonomisch messbarer Schaden, der aber kein Personen- oder Sachschaden ist. Er kann u.a. durch zu späte Informationsweitergabe oder Fehlinformationen entstehen. Z.B. entsteht ein Vermögensschaden, | + | Ein Vermögensschaden ist ein ökonomisch messbarer Schaden, der aber kein Personen- oder Sachschaden ist. Er kann u.a. durch zu späte Informationsweitergabe oder Fehlinformationen entstehen. Z.B. entsteht ein Vermögensschaden, |
Treten Vermögensschäden aufgrund von fahrlässigem Verhalten auf und werden entsprechende Schadensersatzforderungen an einen FWZ oder seine Angestellten gestellt, so leistet die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung dem Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Konditionen Ersatz. | Treten Vermögensschäden aufgrund von fahrlässigem Verhalten auf und werden entsprechende Schadensersatzforderungen an einen FWZ oder seine Angestellten gestellt, so leistet die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung dem Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Konditionen Ersatz. | ||
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