Bestandesbegründung

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Wildlingswerbung

Unter Wildlingswerbung wird die Nutzung von natürlich gewachsenen Jungpflanzen zur Begründung neuer Bestände an einem anderen Ort als dem ihres bisherigen Wuchses verstanden. Dieses Verfahren kann in Zeiten knappen Vermehrungsgutes und großer Kahlflächen helfen, mittelfristige Blößen zu vermeiden und Flächen wieder in Bestockung zu bringen. Allerdings gilt es einige Sachverhalte zu beachten:

  1. Es sollten nur Wildlinge aus Beständen gewonnen werden, deren Vitalität und Qualität überdurchschnittlich oder die sogar anerkannte Saatgutbestände sind.
  2. Der Verkauf der Wildlinge ist nach dem Forstvermehrungsgutgesetz allerdings nicht erlaubt.
  3. Wildlinge wachsen in der Regel in Schatten oder Halbschatten ihrer Elternbäume auf. Ihre Wurzeln sind daher unterentwickelt und ihr Blatt-/Nadelwerk besteht aus Schattenblättern. Die Wildlinge müssen deswegen für ca. sechs bis acht Wochen an den Freistand in der Sonne durch langsame „Entschattung“ gewöhnt werden. IN dieser zeit sollten die jungen Pflanzen in leicht handhabbaren Pflanzpaletten wachsen, die mit Baumschulerde, nicht Blumenerde gefüllt sind.