Durchforstung und Voranbau

Durchforstung - Kiefer

Aufgrund der frühen Zuwachskulmination bei der Lichtbaumart Kiefer, ist die gewünschte Kronenentwicklung bereits zum Anfang dieser Phase sicherzustellen. Versäumte Maßnahmen in frühen Wachstumsphasen der Kiefer sind zu späteren Zeitpunkten nicht mehr aufzufangen. Besonders die Förderung eines günstigen h/d-Verhältnisses und die Entwicklung von vitalen und großen Kronen, ist aufgrund der hohen Schneebruchgefahr essenziell. Ist die standörtlich gewünschte (grün-)astfreie Schaftlänge erreicht und die Erschließung angelegt, dann wird mit der ersten Durchforstung begonnen. [1]

Diese Hochdurchforstung orientiert sich an den auszuwählenden und vorhandenen Z-Bäumen. Bei erfolgter Läuterung sind die vorausgewählten Z-Baumanwärter auf fortbestand zu kontrollieren und ebenso wie neu ausgewählte Z-Bäume mit Langzeitfarbe zu markieren. Im Fall der Kiefer können ausnahmsweise auch Z-Bäume an den Gassen ausgewählt werden, da diese aufgrund ihrer robusten Rinde einem geringeren Entwertungsrisiko unterliegen. Bei den maximal 250 ausgewählten Z-Bäumen werden je 1-2 Bedränger entnommen. Falls keine Läuterung im Vorfeld stattgefunden hat, ist der erste Durchforstungseingriff spätestens bei einer Oberhöhe von 12 m zu organisieren. Zu diesem Zeitpunkt ist die Kiefer noch in der Lage merklich auf den freigewordenen Kronenraum zu reagieren. Gewünschte, übernahmefähige und standortstypische Baumarten sind ebenfalls zu erhalten und gezielt zu fördern. Die Erstdurchforstung erfolgt stärker, im Vergleich zu späteren Eingriffen, sie sollte jedoch eine Grundflächenabsenkung um mehr als 0,3 B° (Bestockungsgrad) nicht überschreiten. Die kritische Grundfläche von B° 0,7 sollte dabei demnach nicht unterschritten werden. Falls aus ökonomischer Sicht eine Wertästung entschieden wurde, dann ist diese in dieser Phase durchzuführen. [1]

In dieser Phase reagiert die Kiefer kaum noch bzw. deutlich weniger auf die Förderung durch Freistellung. Das noch vorhandene Potenzial an Kronenexpansionsvermögen wird genutzt um die Grundflächen wieder etwas anzuheben. Die Lichtdurchlässigkeit der Kiefernkronen ermöglicht den Begleitbaumarten dennoch weitestgehend ungestörtes Wachstum. Die Durchforstungseingriffe müssen in dieser Zeit eine Grundflächenhaltung ergeben, die mindestens einen Bestockungsgrad von 0,8 zur Folge hat. Dazu werden die Nutzungsmengen sukzessive reduziert und zunehmend auf einen Eingriff im Jahrzehnt beschränkt. [1]

Die Anteile der schlechtveranlagten Kiefern werden weiter herabgesetzt. Die Zielstärkennutzung wird vorbereitet. In dieser Phase sind keine Durchforstungserlöse durch merkliche Anteile an zielstarkem Holz zu erwarten. Wenn innerhalb des Planungszeitraums hinnehmbare Anteile an zielstarkem Holz zu erwarten sind, dann ist die Phase der Zielstärkennutzung erreicht. Für die Vorausverjüngung (Voranbau) bedeutet dies, dass bei der Einbringung von Lichtbaumarten (Eiche, Kiefer, Lärche) 40-60 % des Vorrats aus zielstarkem Holz besteht. Bei der Einbringung von Halbschattbaumarten (Buche, Douglasie, Küstentanne) wird ein Anteil von 20-30 % angestrebt. [1]

[1] Sachsen-Anhalt, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes. //Merkblatt zur Bewirtschaftung von Kiefernbeständen.// Magdeburg: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 2016.

Merkblatt zur Bewirtschaftung von Kiefernbeständen - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt