Durchforstung und Voranbau
termin
BundeslandSachsen-Anhalt
KategorieTagung
TerminbezeichnungTagung "Ressource Holz"
Kurzbeschreibung zum TerminRessource Holz 2019: Perspektiven der Logistik
Link zu weiteren Informationen zur Veranstaltunghttps://www.holzlogistik.iff.fraunhofer.de/de/veranstaltungen.html
Datum (am / vom)03. 04. 2019
Datum (bis)04. 04. 2019
OrtHundisburg
Ergänzende Angaben zum VeranstaltungsortSchloss Hundisburg – Haus des Waldes, Schloss 2a, Hundisburg, Deutschland
E-Mail einer Kontaktpersonina.ehrhardt@iff.fraunhofer.de

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Durchforstung - Schwarzerle

Die Voraussetzung für den Beginn der Jungdurchforstung bzw. Erstdurchforstung ist eine erreichte astfreie Schaftlänge von mindestens 6 m. Durch eine starke Hochdurchforstung wird das Kronenwachstum dieser sehr früh im Zuwachs kulminierenden Baumart, konsequent gefördert. Eine lichtumflutete Krone kann ohne schwerwiegende Spannungen erwachsen. Da die Schwarzerle häufig auf staunassen Standorten, wie Moor-, Bruch- und Sumpfwäldern stockt, ist die Auswahl der Z-Bäume immer unter dem Gesichtspunkt der Beerntbarkeit zu treffen. Diese sehr sensiblen Bereiche müssen entweder direkt vom Weg aus bearbeitet werden, oder mit der entsprechenden Seiltechnik vorgeliefert werden. Standortsangepasste Begleitbaumarten sollten nach Möglichkeit mit übernommen werden.

Es sind 100 bis 140 Z-Baume aus den Anwärtern auszuwählen und mithilfe einer Entnahme von 1 bis 3 Bedrängern zu fördern. Zum Erhalt der Spannungsfreiheit in den Kronen, empfiehlt es sich regelmäßig, je nach Erreichbarkeit der Fläche, etwa alle 5 Jahre die Fläche zu bearbeiten.

Wenn absehbar ist, dass im vorausliegenden Planungszeitraum, die Zielstärke erreicht wird und die Kronen in diesem Zeitraum nicht bis zum Kontakt zusammenwachsen, dann empfiehlt sich eine Hiebsruhe bis zum Eintritt in diese Phase. Dazu ist ein lichtumfluteter Kronenbereich von etwa einem Meter notwendig. Dieser kann zur Bildung von Wasserreisern führen. Diese sollten an den Z-Bäumen mit einer Astungssäge abgestoßen werden.

[1] Sachsen-Anhalt, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes. //Merkblatt zur Bewirtschaftung von Eichenbeständen.// Magdeburg: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 2016