Jungbestandspflege und Läuterung

Handlungsempfehlungen – Schwarzerle

Die Schwarzerle (Alnus glutinosa) ist charakteristisch für Moor-, Bruch-, sowie Sumpfwälder. Ebenso ist sie ein Vertreter der Auenwälder, welche sich durch wiederkehrende Überflutungen der natürlichen Retentionsräume entlang von Linienbiotopen (Bach- und Flussläufe) auszeichnen. Dadurch wird sie auch gern bei der Anlage künstlicher Retentionsräume zum Schutz vor Hochwasser eingesetzt. Die naturschutzfachliche Relevanz ist bei dieser Baumart als sehr hoch einzustufen und das Holz ist bei richtiger Behandlung, als Wertholz vielseitig verwendbar.

Um das Behandlungsziel Wertholz zu erreichen, sind einige waldbauliche Hinweise zu befolgen, um in 60-80 Jahren einen Zieldurchmesser von 45 cm BHD (Brusthöhendurchmesser) zu erhalten. Die Anzahl der Eingriffe sollte, aufgrund der häufig schwierigen Arbeitsbedingungen in solchen Beständen, auf das Notwendigste beschränkt bleiben. [1]

Der ersten Schritte zur Bestandespflege im Anschluss an eine gesicherte Kultur ist die Jungwuchs- und Dickungspflege (Höhenrahmen 1,5 bis 9 m). Grundsätzlich ist in diesen Abschnitten jeweils kein Eingriff notwendig, da bei der Erle der Dichtstand zur Selbstdifferenzierung besonders wichtig ist. Lediglich wuchsmindernde, verdämmende Begleitvegetation und sperrige Vorwüchse (Protzen / Wölfe) sind dabei zu entnehmen. Bei dieser Gelegenheit empfiehlt es sich, dass vorhandene Stockausschläge vereinzelt werden, um den Bestand in Wert zu setzen. Erwünschte Mischbaumarten mit guter Qualität sollten übernommen werden. [1]

In der Läuterungsphase (Höhenrahmen 9 bis 12 m) muss vor Beginn des ersten Eingriffs eine grobe Erschließung stattgefunden haben. Das Ziel dieser Phase ist es die Z-Baumanwärter auszuwählen, diese von den vitalsten Bedrängern zu befreien, den Bestand zu gliedern und den Dichtstand zur Astreinigung aufrecht zu erhalten. Wenn eine Totastzone von 3 bis 5 m erreicht wurde, kann durch beginnende Läuterung die Förderung und damit die Bestätigung von 120 bis 160 Z-Baumanwärtern erfolgen. Dazu sollten 2-4 der stärksten Bedränger je Anwärter übernommen werden. Stärkere Eingriffe sollten aufgrund der Neigung der Erle zur Bildung von Wasserreisern ausbleiben. [1] Bei gut veranlagten Beständen ist eine Wertästung bis auf 6 m Höhe in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Diese Maßnahme kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

[1] Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Schwarzerlenbeständen, 2016.

Merkblatt zur Bewirtschaftung von Schwarzerlenbeständen - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt