Sonderstandorte nach Bundeswaldgesetz §30

Hartholzaue

In Hartholzauwäldern wachsen hauptsächlich Stieleichen, Eschen, Flatter-Ulmen und je nach Region auch mitunter Bergahorne. Die Zusammensetzung kann sehr unterschiedlich sein, wobei die meisten Wälder der Hartholzauen von Stieleichen und Eschen dominiert werden. Da diese Baumarten wertvolles Holz liefern, sind sie in der Vergangenheit entsprechend stark gefördert worden.

Charakteristisch für Auwälder sind mehrtägige bis mehrwöchige Überflutungsperioden, die auch mehrfach im Jahr auftreten können. Hartholzauwälder stellen den Übergangsbereich zwischen der noch gewässernäheren und noch öfter überfluteten Weichholzaue und dem Wald der nicht mehr natürlicherweise periodisch überfluteten Landschaft dar. Weil die Rotbuche diese Nässeperioden nicht verträgt, ist sie nicht Bestandteil der Auwaldvegetation. Auch Nadelbäume fühlen sich hier nicht wohl. Durch Hochwasserschutzmaßnahmen und Trockenjahre sind Überflutungen der Hartholzauen heute selten geworden.

Um eine Beeinträchtigung des Auwaldes zu vermeiden, sollten keine biotopfremden Baumarten eingebracht werden. Bereits bestehende Fehlbestockungen z.B. mit Fichte sollten beim anstehenden Generationswechsel in naturnahe Laubwälder zurück verwandelt werden. Derartige Waldumbauten werden in der Regel auch staatlich gefördert.

Auwaldböden reagieren sehr empfindlich, wenn sie im feuchten Zustand befahren werden. Sie werden dann stark verdichtet und gequetscht. Eine Holzernte mit schweren Maschinen sollte daher nur dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt wurde, dass der Boden trocken genug ist und eine Beeinträchtigung des Sonderstandortes vermieden wird.

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Hartholzaue mit Stieleiche im Frühjahr: In der Krautschicht dominieren Frischezeiger, hier Bärlauch (Foto Bölsing).