Pflanzenschutzmittel

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KARATE FORST flüssig

Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Karate Forst flüssig ist auf der Grundlage von Art. 43 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bis zum 31.12.2021 verlängert worden.

Verlängerungsbescheid KARATE FORST flüssig bis 31.12.2021