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wald_u_gesellschaft:freizeit_u_erholung:probleme:radfahren_im_wald [2019/10/21 01:56] dricken |
wald_u_gesellschaft:freizeit_u_erholung:probleme:radfahren_im_wald [2020/10/10 00:59] (aktuell) |
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Doch gilt es selbstverständlich die Interessen des Naturschutzes, | Doch gilt es selbstverständlich die Interessen des Naturschutzes, | ||
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+ | Leider reicht der Appell an den gesunden Menschenverstand oft nicht aus. Entsprechende Hinweisschilder werden zerstört oder unkenntlich gemacht. Sogar Klarstellungen in den einschlägigen Waldgesetzen [2] können entsprechendes auch andauerndes Fehlverhalten leider nicht verhindern. Zusätzlich zum eigentlichen Fahren werden Rampen gebaut oder Sturmholz, das über der illegalen Fahrradstrecke liegt, zersägt. Das Downhill-Fahren zerstört die Humusdecke und obere Bodenschichten. Erosion setzt ein. Wurzeln werden verletzt und holzschädigende Pilze dringen in die Bäume ein. Je laufendem Meter Downhill-Strecke entsteht dem Waldbesitzer so ein Schaden von 11,85 € aufgeteilt auf Schäden am Wald und Rückbaukosten. [1] | ||
+ | ==== Quellen: ==== | ||
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+ | [1] Hesebeck, Carl 2020: Moutainbiker sorgen für Unmut. Land & Forst Nr. 5/2020. S. 52f. | ||
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+ | [2] Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002, § 25 Fahren (1): "Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, |