Zweck:
Damit der Wald in Baden-Württemberg auch in Zukunft seine vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt und die Gesellschaft erfüllen kann, wird die nachhaltige Waldwirtschaft durch finanzielle Zuwendungen unterstützt.
Zuwendungsempfangende:
Antragsberechtigt sind alle natürlichen sowie juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Förderfähige Maßnahmen:
Für die folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Förderrichtline Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) finanzielle Zuwendungen gewährt:
· Teil A: Förderung der Erstaufforstung
· Teil B: Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
· Teil C: Förderung von Gemeinschaftswäldern und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
· Teil D: Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
· Teil E: Vertragsnaturschutz im Wald
· Teil F: Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald
· Teil G: Förderung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald
Sonstiges:
Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen, den Fördervoraussetzungen, der Art und Höhe der Förderung sowie der Antragsstellung finden Sie hier: Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft.