Verkehrssischerungspflicht an Bahnlinien (Gesetzesänderung)

In den letzten Jahren haben umgestürzte Bäume sowie Äste und Kronenteile auf den Trassen oder in den Oberleitungen zum Teil erhebliche Störungen des Eisenbahnbetriebs verursacht. Die Bundesregierung möchte den Eisenbahnbetrieb besser vor Störungen durch umstürzende Bäume schützen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) konnte mit der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zum Aspekt der Verkehrssicherung bei Bäumen entlang von Bahntrassen eine wichtige Einigung erzielen.

Am 1. Juli trat das Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich in Kraft, das Waldeigentümer in Bezug auf die Vegetationskontrolle betrifft.

Folgende Regelungen sind unter anderem vorgesehen:

Quelle:

Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich (Bgbl121 S. 1730_79743)