In Sachsen-Anhalt gibt es zwei mögliche Varianten der Beförsterung des Privatwaldes durch externe Fachleute.
Das Land stellt mit dem Landeszentrum Wald und seinen Forstdienststellen bis hin zur Revierebene den privaten Waldbesitzern und deren Zusammenschlüssen kompetente Fachleute zur Seite. Waldbesitzer wenden sich an das für sie zuständige Revier ([[/forstl_adr/start|forstlichen Adressen]]) und können von dort gegen Entgelt Beratungs- und Betreuungsleistungen abrufen. Besitzen sie bis zu 10 ha Wald, ist das Landeszentrum verpflichtet, zu beraten und zu betreuen. Ist der Forstbetrieb größer, entfällt diese Verpflichtung zwar, dennoch ist das Landeszentrum bemüht, jeder Bitte um Unterstützung auch nach zu kommen.
Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können mit dem Landeszentrum auch längerfristige Betreuungsverträge abschließen. Diese sind modular aufgebaut, d.h. jeder Waldbesitzer / jede FBG kann sich aus den angebotenen Modulen, diejenigen heraussuchen, die er/sie meint zu brauchen. Über solche Verträge können die Mitglieder forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse auch Betreuungsleistungen erhalten, müssen aber je nach Satzung der FBG ihr als Mitglieder Beiträge zahlen oder einen Teil ihres Erlöses aus dem Holzverkauf an die FBG abführen.
Weiterhin ist es jedem privaten Waldbesitzer frei gestellt, seinen Wald auch durch eine private Forstdienstleistungsorganisation auf entsprechender vertraglicher Basis betreuen zu lassen.