Beförsterung

gueter_und_dienstleistungen.jpg Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können sich bei der Bewirtschaftung des Waldes von forstlichem Fachpersonal beraten und betreuen lassen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob diese Hilfe von staatlicher oder privater Seite in Anspruch genommen wird.

Traditionell gibt es die Möglichkeit, sich Hilfe von staatlicher Seite zu holen. Wo und wie diese Hilfe zu bekommen ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert.

· In Ländern, in denen die Forstverwaltung als Einheitsforstverwaltung organisiert ist, gibt es eine flächendeckende Zuständigkeit der einzelnen Forstdienststellen über alle Eigentumsarten hinweg für ihr jeweiliges Gebiet.

· In anderen Ländern übernehmen spezielle staatliche oder halbstaatliche Stellen diese Aufgabe exklusiv für den Privat- und Kommunalwald, z.B. in Niedersachsen die Landwirtschaftskammer oder in Sachsen-Anhalt das Landeszentrum Wald. Auch deren Dienststellen haben in der Regel ein festes Zuständigkeitsgebiet.

Ihren zuständigen Förster können Sie hier finden: Forstliche Adressen.

Die Beförsterung wird generell in zwei Bereiche geteilt, deren Grenzen aber fließend und auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können. Zum einen gibt es Beratung. Unter Beratung können alle Tätigkeiten zusammengefasst werden, die nicht einer ausführenden Tätigkeit im Wald entsprechen. Sie ist in den meisten Fällen kostenfrei, weil der Staat mit der Beratung auch seine forstpolitischen Ziele an den Waldbesitzer bringen will oder weil der Waldbesitzer schon an anderer Stelle dafür bezahlt hat, z.B. weil eine Mitgliedschaft inklusive Mitgliedsbeitrag in der Beförsterungsorganisation gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zum anderen gibt es die Betreuung, worunter alle ausführenden Tätigkeiten gemeint sind. Am besten ist dieses an einem Beispiel zu erläutern: Ein Waldbesitzer bittet seinen zuständigen Förster um einen Ortstermin im Wald, um mit ihm über die forstliche Behandlung einer Waldfläche zu sprechen. Im Wald vor Ort berät der Förster den Waldbesitzer indem er sich ein Bild macht und sagt, dass die besagte Fläche zur Durchforstung anstünde, ansonsten würden Schäden am Wald drohen. An dieser Stelle endet die Beratung. Bittet der Waldbesitzer den Förster auch, die zu entnehmenden Bäume zu markieren (auszuzeichnen), den Unternehmereinsatz zu organisieren und das Holz zu messen, so sind dies typische Tätigkeiten der Betreuung. Die Betreuungsleistungen sind im Allgemeinen kostenpflichtig und werden nach ha oder fm abgerechnet.

Neben staatlichen Stellen gibt es auch private forstliche Dienstleister / Förster, die eine entsprechende Beratung und Betreuung anbieten. Im Gegensatz zu ihren staatlichen Mitbewerbern, denen aus kartellrechtlichen Gründen die Holzvermarktung sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich sein wird, dürfen private Forstdienstleistungsunternehmen auch die Vermarktung des Rundholzes im Auftrag der von ihnen betreuten Waldbesitzer durchführen.

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