Gutachter und Berater werden immer dann für Waldeigentümer und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse notwendig, wenn die eigenen Fähigkeiten und die der betreuenden Forstorganisation nicht mehr ausreichen, auf eine auftretende Fragestellung eine ausreichende Antwort zu finden.
Dies trifft meist auf solche Fälle zu, die nicht zum Tagesgeschäft gehören, wie z.B. die Ausweisung von Schutzgebieten, Handel mit Waldgrundstücken, Gutachten für Schäden oder die Umwidmung von Waldflächen in andere Nutzungsarten (z.B. Infrastruktur).
Zu Beratern und Gutachtern in diesem Sinne gehören Juristen mit verschiedenen Fachgebieten z.B. für Raumordnung, Naturschutz, Entschädigungen oder Immobilien, Fachleute für Boden und Wasser, Verfasser von Waldbewertungen, Biologen und Landschaftspfleger.
Wegen ihrer Seltenheit und des geforderten besonderen Fachwissens sind die Leistungen von Gutachtern und Beratern nicht Teil der üblichen Beratungs- oder Betreuungsverträge, die von staatlichen oder privaten Forstdienstleistern angeboten werden. Sie müssen daher auch separat eingekauft werden.
Leider sind diese Spezialisten nicht leicht zu finden und ob ihre Leistung am Ende auch zufriedenstellend sein wird, kann erst nach Abschluss des Falles festgestellt werden.
Aus diesem Grunde sollen im Bereich „Gutachter und Berater“ Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse“ die Möglichkeit haben, positive Erfahrungen mit Fachleuten darzustellen und so Empfehlungen geben zu können. Negative Erfahrungen sollten eher nicht beschrieben werden, die diese Veröffentlichungen rechtliche Konsequenzen wegen Rufmord, Übler Nachrede bis hin zu Schadensersatzklagen nach sich ziehen könnten.
Kontaktinformationen zu Gutachtern und Beratern finden Sie in den forstlichen Adressen.