Ablauf der Probenentnahme (beispielhaft für Sachsen-Anhalt)

Damit die verschiedenen Mechanismen der einzelnen Bundesländer zur Bekämpfung und Prävention des Ausbruchs der Seuche greifen können, ist eine schnellstmögliche Erkennung einer Ausbreitung zu gewährleisten. Dies geht vor allem durch fachgerechte Entnahme von Proben. Besonders Fallwild und Wild bei dem der Verdacht gerechtfertigt ist, dass eine Infizierung vorliegt ist dringend zu beproben.

Dazu werden einige zentrale Aspekte hier vorgestellt, die für ein gutes Monitoring wichtig sind:

Welche Proben sind zu entnehmen?

1. Tupfer von Blut (z.B. mit Wattestäbchen), bluthaltiger Flüssigkeit oder Blutprobe

2. Die Einsendung der Organe (besonders Milz) ist möglich

3. Bei starker Verwesung kann ein großer Röhrenknochen oder des Brustbeins möglich

Wo bekomme ich geeignete Tupfer zur Untersuchung her?

Tupfer und Röhrchen zum Versand können über das zuständige Veterinäramt bekommen werden. Von dort werden die Utensilien weiterverteilt an die unteren Jagdbehörden und die Kreisjägermeister, welche diese wiederum in der ortsansässigen Jägerschaft verteilen. Wenn im Verdachtsfall keine Tupfer vorliegen, kann auch ein handelsübliches Wattestäbchen benutzt werden (Q-Tips). Grundsätzlich ist jeder blutführende Bestandteil des Tieres geeignet um den Virus nachzuweisen, da in der Regel, im Infektionsfall, hohe Konzentrationen im Blut vorhanden sind.

Wie sind die Tupfer, die Blutprobe etc. für den Versand zu verpacken?

1. Die vorgesehenen Tupfersysteme beinhalten bereits, den Tupfer, ein Röhrchen um den Tupfer kontaminationsfrei zu halten, ein Röhrchen zur Blutentnahme und einen verschließbaren Plastikbeutel (Zip-Lock Beutel). Die Röhrchen mit dem Tupfer, im Beutel, werden mit dem dazugehörigen Untersuchungsantrag an den Kurierstützpunkten abgegeben.

2. Blutproben werden im Röhrchen, eingewickelt in ein Taschentuch, im Zip-Lock Beutel verpackt und ebenfalls an besagten Stellen abgegeben.

3. Tierkörper bis 30 kg können ebenfalls von den Kurierfahrzeugen des LAV transportiert werden. Dazu ist ein Transport in reißfesten Plastiksäcken vorzunehmen. Dabei werden 2 Säcke ineinandergesteckt und in der Zwischenschicht, für den Fall der Beschädigung, saugfähiges Material (Küchenpapier) eingebracht. Der Untersuchungsantrag ist dabei am äußeren Sack anzubringen.

Wie kommen die Proben ins Labor?

Die Zuständigkeit liegt in dem Fall beim Landesamt für den Verbraucherschutz. (z.B. für Sachsen-Anhalt: Landesamt für den Verbraucherschutz (LAV) – Fachbereich 4 – Veterinärmedizin – Haferbreiter Weg 132 – 135 in 39576 Stendal).

Der Transport durch den Kurier des LAV ist kostenfrei für den Auftraggeber. Eine Liste der Kurierstützpunkte gibt es unter: ( www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de, Telefon: 03931 631-0). Für die eigenständige Abgabe der Proben ohne Versand, ist werktags geöffnet von 06:00 – 18:00 Uhr und samstags von 07:00 – 12:00 Uhr.

Der Grundsätzliche Ablauf sollte in den einzelnen Bundesländern nicht wesentlich variieren. Für die zuständigen Stellen und die notwendigen Adressen, sind die jeweiligen Landesämter zu kontaktieren.

Wo bekomme ich den Untersuchungsantrag her?

www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

Dort ist der Antrag unter dem Pfad: Formulare und Merkblätter – Untersuchungsanträge für Tierärzte/ Tierhalter und Jäger zu finden.

Welche Daten müssen angegeben werden?

1. Name und Adresse des Einsenders

2. Jagdbezirk

3. zuständiges Veterinäramt

4. Angabe: erlegtes Wild / Fallwild / Unfallwild

5. Erlegtes Wild: zusätzlich beobachtete Auffälligkeiten vermerken

6. Wenn möglich: Angabe der Koordinaten oder Beschreibung des Fundorts

7. Notieren der Bankdaten im Antrag um Aufwandsentschädigung zu bekommen

Wie läuft die Untersuchung beim LAV ab?

Die Tupferproben werden auf Erbgut und Antikörper vom Schweinepestvirus untersucht (Afrikanische und Klassische Schweinepest). Die Organe werden mittels Real-time PCR auf Schweinepest, Aujeszkyscher Krankheit, Brucellose und Hepatitis E untersucht.

Wie erfahre ich die Ergebnisse?

Für den betreffenden Jagdbezirk können, über das zuständige Veterinäramt frühestens 10 Tage nach Eingang der Probe, Informationen erfragt werden. [1]

Quellen:

[1] LAV, Online auf verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de, letzter Zugriff am 02.03.2021.