Saubere Waldwirtschaft richtet sich gegen bestimmte potentielle Schaderreger (vor allem Borkenkäfer und andere Forstschädiger), denen die Lebensgrundlagen in Form von bruttauglichem Material entzogen oder weitgehend eingeschränkt werden sollen. [1]
Der integrierte Pflanzenschutz ist gemäß § 2 Nr.2 PflSchG als „eine Kombination von Verfahren“ definiert, „bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.“ [2]
[1] Altenkirch W., Majunke C. & Ohnesorge B. 2002: Waldschutz auf ökologischer Grundlage. - ULMER Stuttgart, ISBN 3-8001-3684-8
[2] Pflanzenschutzgesetz § 2 Begriffsbestimmungen, Online auf gesetze-im-internet.de, Zugriff am 28.09.2020