Der Wald ist der beliebteste Freizeit- und Erholungsort der Deutschen. Neben einfachen Spaziergängern sind Jogger, Reiter, Geocacher, Radfahrer, Pilzsammler, Jäger usw. im Wald ständig präsent. Dementsprechend groß sind die Kontaktflächen zwischen Waldeigentümern und seinen Interessen und den Interessen der Erholungssuchenden.
Dieser „Kontakt“ muss nicht immer konfliktbeladen sein, wenn Interessen in Gleichklang gebracht werden können. In kommunalen Wäldern beispielsweise liegt oft der Schwerpunkt der Waldbewirtschaftung in der Bereitstellung von Erohungsräumen für die städtische Bevölkerung. In solchen Fällen hat der Eigentümer (die Kommune in Form des Stadtrates) sich für eine solche Schwerpunktsetzung entschieden. Gleichzeitig wird akzeptiert, dass diese Entscheidung mit wirtschaftlichen Einbußen für die Kommune einhergeht, da sie meist zu Lasten der Holznutzungsfunktion umgesetzt wird. Die Kommune ist aber willens und fähig, dieses im Sinner ihrer erholungssuchenden Bürger zu tragen.
Privatwaldbesitzer sind i.d.R. nicht bereit, derartige Einschränkungen, die über das gesetzlich zu akzeptierende Maß hinaus gehen, hinzunnehmen. So entstehen Konflikte, die nicht immer einvernehmlich gelöst werden können, ja z.T. erheblich zu Lasten des Waldeigentümers ausgehen.
[1] Mayer, Corinna 2020: Einzigartige Eilenried, Land & Forst Nr. 3/2020, S. 69