Nicht-Holzprodukte

A+E Maßnahmen - Flächenermittlung

Für staatliche und private Investoren wird es immer schwieriger, für die im Rahmen der Eingriffsregelung durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignete Flächen zu finden. Dieser Mangel kann in Zukunft zu einem interessanten Geschäftsfeld für Waldbesitzende und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse werden, wenn sie Flächen anbieten oder vermitteln können, auf denen die A+E-Maßnahmen dann durchgeführt werden. Dazu müssen die Flächen nicht verkauft werden. Es reicht vielmehr aus, wenn eine Verbesserung der Situation der Fläche im Sinne des Ausgleichs/des Ersatzes für den Verlust durch die Maßnahme des Investors geschaffen wird.