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Reiten auf dafür geeigneten Wegen

  • waldgrantler, 13.11.2021, 07.58
  • Das Reiten auf Wald- und Feldwegen ist eine besondere Ausgestaltung des Rechts auf Erholung in der freien Landschaft und ist auf allen privaten Straßen und Wegen (… die meist für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind) grundsätzlich gestattet. ForstBW: Reiten www.forstbw.de/erleben-lernen/erholung/sport-im-wald/reiten/

    Hierzu stellt sich mir die Frage wie diese „besondere Ausgestaltung“ zu rechtfertigen ist. Das Reiten auf Waldwegen führt unweigerlich zu Schäden an den meist nur Wassergebundenen Schotterwegen, welche jedes Jahr mit erheblichem Aufwand vom Waldeigentümer wieder behoben werden müssen. Das Landeswaldgesetz formuliert, dass das Reiten auf dafür geeigneten Waldwegen gestattet ist und macht die Kriterien zur Eignung an der vorgesehenen Nutzungsart und der Wegbreite fest. Diese Kriterien möchte ich hiermit in Frage stellen! Ist ein wassergebundener Schotterweg aufgrund seiner Empfindlichkeit für punktuelle Druckbelastung nicht grundsätzlich ungeeignet für das Bereiten? Aus meiner Sicht betreibt der Reiter hier eine per Gesetz legitimierte Sachbeschädigung und beruft sich somit auch zurecht darauf! In Anbetracht der Immensen Summen, welche Jahr für Jahr in den Wegeunterhalt investiert werden müssen ist es für mich unverständlich, wie eine derart Laxe Gesetzesformulierung von allen Verantwortlichen über so lange Zeit unangefochten Bestand haben kann. Vielleicht hat hier jemand eine Erklärung dazu, oder eine Idee, wo sich ein privater Waldbesitzer die Reparaturkosten für einen frisch mit Mineralgemisch verfüllten und gewalzten 2,5 km langen Holzabfuhrweg, welcher trotz freundlichster persönlicher Kommunikation mit den Erholungssuchenden und nahezu flehender unterwürfiger Beschilderung trotzdem „zerritten“ wurde, erstatten lassen kann.

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