Endnutzung und Verjüngung

Zielstärkennutzung und Verjüngung in Kiefernbeständen

Je nach Standort und Höhenlage kann eine Endnutzung im Sinne einer Zielstärkennutzung bei der Kiefer bereits ab einem Alter von 80 Jahren beginnen. Maßgeblich dafür sind, wie bei anderen Baumarten auch, die Leistungsfähigkeit des Bestandes und die Qualität. Üblicherweise werden Zielstärken von 40 bis 55 cm angestrebt. Bei besonders hochwertigen Kiefern, auch darüber hinaus. Es wird mit den hiebsreifen Bäumen minderer Qualität begonnen. Die Nutzungen sind vom Bestandesinneren hin zu den Rückegassen vorzunehmen. Um die auflaufende Verjüngung nicht durch die Erntemaßnahmen zu beschädigen, sind Verjüngungsbereiche festzulegen und ggf. kartographisch darzustellen. Da in der Kiefer normalerweise mit Vollerntern (Harvester) operiert wird, ist die zeitlich vorgelagerte Anlage einer ausreichenden Feinerschließung besonders wichtig. [1]

Der Beginn der Endnutzungsphase läutet ebenfalls die Verjüngungsphase ein. Die Übernahme von vorhandener Verjüngung richtet sich nach der Qualität, der Stammzahl und dem angestrebten Verjüngungsziel. Aufgrund der lichtdurchlässigen Kiefernkronen und dem sich rasch einstellenden Grasbewuchs, muss häufig künstlich vorausverjüngt werden. Vor allem wenn ein anderer Betriebszieltyp angestrebt wird. Zur Initiierung einer Kiefernnaturverjüngung muss in einem ersten Schritt der Bestockungsgrad (B°) auf etwa 0,5 reduziert werden. Sobald die Verjüngung stammzahlreich aufläuft, muss zeitnah ein erneuter Eingriff erfolgen, der den B° auf 0,2 herabsetzt. [1]

Die Kiefer ist eine ausgesprochene Lichtbaumart und zudem ausgesprochen frühdynamisch. Eine flächige Naturverjüngung gelingt häufig nur auf sehr armen Standorten. Auf anderen Standorten muss eine Bodenbearbeitung erfolgen, da die Kiefer den Kontakt zum Mineralboden benötigt um zu keimen. Bei Voranbauten muss gewährleistet sein, dass die Kiefer im herrschenden einen ausreichenden Wuchsvorsprung hat, damit die Voranbauten nicht vor dem Erreichen des Produktionsziels in die Kronen einwachsen. Die Kiefern stagnieren im Wachstum, sobald dies der Fall ist. Bei Buchen (2. Ertragsklasse) wird ein Mindestalter des Kiefernoberstandes von 60 Jahren und bei der Douglasie von 80 Jahren empfohlen. [1]

Bei vorhandenen Absatzmöglichkeiten für Kiefernwertholz kann eine Wertästung sinnvoll sein. Dazu muss der Bestand überdurchschnittlich wüchsig, qualitativ hochwertig, mit geringem Bestandesrisiko und gutem Gesundheitszustand sein. Die Wertästung erfolgt in mehreren Schritten. Der erste erfolgt in der in der Jungdurchforstung. Bei einem angestrebten Zieldurchmesser von 55 cm liegt der Beginn der ersten Wertästung bei maximal 16 cm. Die zu entfernenden Äste sollten unter 4 cm Durchmesser sein. Die Länge des astfreien Stammstücks sollte 6,5 m betragen, um nach Ernteverlusten ein 6 m langes astreines Stammstück zu erhalten.

Das Vorhandensein in Art und Ausprägung bei Kiefernnaturverjüngungen ist so divers, wie bei kaum einer anderen Baumart. Um sinnvolle Handlungsrahmen abzuleiten können vereinfacht zwei Ausgangssituationen angenommen werden.

1. Stammzahlreiche Naturverjüngungen ohne Schirm bzw. mit lockerem Überhalt

2. Stammzahlarme Naturverjüngungen unter Schirm oder auf Störungsflächen (Freiflächen)

Zum Eintritt in die Läuterungsphase sind in beiden Fällen die vorhandenen Kiefern so zu behandeln, dass kein sichtbarer Unterschied zu künstlichen Verjüngungen besteht. Bei Stammzahlreichen Kiefernverjüngungen sind die Aufwüchse häufig sehr homogen. Häufig wird, durch starken Birkenanflug, eine Pflege bzw. Zurücknahme dieser Baumart notwendig. Die Entnahme von starken Protzen ist ebenso notwendig, um die Entwicklung von gut veranlagten Kiefern nicht zu beeinträchtigen. Vorwüchsige Birken sollten rechtzeitig abgeknickt werden. Bei dem Vorhandensein von stammzahlarmen Naturverjüngungen ist die Qualität der Kiefern häufig schlecht und nicht übernahmefähig. Dies muss jedoch im Einzelfall vor Ort geprüft werden. Durch eine Bodenbearbeitung und Voranbauten von Blöcken mit Douglasien und Buchen, kann das Problem gelöst werden. Teilweise kann eine Entnahme von vorhandener Verjüngung notwendig werden. Diese Maßnahme ist jedoch das letzte Mittel der Wahl. [1]

[1] Sachsen-Anhalt, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes. //Merkblatt zur Bewirtschaftung von Kiefernbeständen.// Magdeburg: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 2016.

Merkblatt zur Bewirtschaftung von Kiefernbeständen - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt