Endnutzung und Verjüngung

Maßnahmen in Fichtenbeständen aus Naturverjüngung bis zu einer Höhe von 12 Metern

Die folgenden Maßnahmen sind dazu gedacht die Einzelbaumstabilität zu verbessern. Das bedeutet ein Kronenprozent von 50 und h/d-Wert von 80. Am Ende dieser Pflegemaßnahme sollten 120 bis 150 Z-Baumanwärter vorhanden sein. Die Verteilung sollte dabei relativ gleichmäßig sein. Standortangepasste Begleitbaumarten sind dabei frühzeitig und konsequent zu fördern. [1]

Besonders ratsam ist ein Pflegeeingriff dann, wenn die vorhandenen Fichten wenig strukturiert und somit gleichmäßig, stammzahlreich und in engem Dichtstand aufgewachsen sind. Der verbliebene Schirm sollte bereits hiebsreif und licht (B° ≤ 0,7). Solange der Terminaltrieb jährlich mindestens 10 cm wächst und das Wachstum der Seitentriebe geringer ausfällt, dann ist davon auszugehen, dass die Lichtverhältnisse ausreichend sind. Wenn der Terminaltrieb deutlich verkürzt ist, dann ist der Schirm i. d. R. zu dicht. Die Fichten werden dann gegenüber anderen Baumarten gefördert, wenn die Bestände standortangepasst sind. Andernfalls wird den (falls vorhanden), standortangepassten Begleitbaumarten Vorrang eingeräumt. Die Naturverjüngung sollte etabliert sein, also aus dem Äser gewachsen sein (≥ 1,5 Meter). Weitere Verjüngung wird vermutlich nicht mehr einwachsen und die Pflegepartien sind durch eine Feinerschließung bereits vorhanden und langfristig gesichert. Behandelt werden ausschließlich, die besonders homogenen Bereiche ab einem Durchmesser von 20 m. [1]

Allgemein ist die Verjüngungspflege wichtig, um durch eine konsequente Stammzahlreduktion einzelne Bestandesglieder zu fördern und so die Durchmesser und Kronenentwicklung zu verbessern. Die verbesserte Einzelbaumstabilität der einzelnen Bäume führt so ebenfalls zu einer Verbesserung der Bestandesstabilität. Die Schneebruchanfälligkeit (in frühen Entwicklungsstadien) und die Gefahr eines Windwurfs (in späteren Entwicklungsstadien) kann auf diese Weise reduziert werden. Die Stammzahlreduktion bewirkt weiterhin eine Verbesserung der Struktur im Bereich Durchmesserverteilung und Kronenprozent. Für spätere Erntephasen bedeutet das, eine optimierte Sortimentsstruktur und startvorteile künftiger Z-Bäume. In Rotwildkerngebieten sollten 150 bis 250 Z-Baumanwärter mit Schälschutz versehen werden. Grundsätzlich zu unterscheidende Ausgangsszenarien werden im Folgenden vorgestellt. [1]

In diesen Bereichen ist kein Pflegeeingriff durchzuführen, da die Einzelbaumstabilität ohne Stammzahlreduktion erreicht werden kann. [1]

Im Bereich von 1,5 m bis 3,5 m kann die Maßnahme noch mit dem Freischneider erledigt werden. Als Einschätzung der Pflegenotwendigkeit hat es sich als sinnvoll herausgestellt, um einen vorwüchsigen Baum einen Radius von 1 Meter zu betrachten. Wenn in diesem Radius 2 oder mehr Bäume stehen, die zudem bereits 2/3 der Höhe der vorwüchsigen Fichte erreicht haben, besteht aufgrund der unzureichenden Durchmesserdifferenzierung, eine Notwendigkeit für einen Pflegeeingriff. Auf terrestrischen und für die Fichte stabilen Standorten sollte dort eine Stammzahlreduktion auf eine Pflanzenanzahl von etwa 2.000 bis 2.500 stattfinden. Die Abstände zwischen den vitalen Bäumen sollten 2,5 m betragen. Grundsätzlich auf eine Stammzahlreduktion zu verzichten ist in Steillagen ab 60 % Hangneigung. [1]

Dieses Szenario findet man vorwiegend auf Störungsflächen, wie Windwurf-, oder Käferflächen. Bei flächigem Anflug von Weichlaubhölzern, wie z. B. der Birke, ist es meist nicht notwendig im Rahmen einer Pflegemaßnahme tätig zu werden. Diese leichte Überschirmung der lichtdurchlässigen Birken, bewirkt eine Verbesserung der Höhendifferenzierung. Auf der Freifläche wird die Pflege vergleichbar zum Unterstand durchgeführt, nur dass der Schwellenwert bezogen auf einen Radius von 1 Meter um die vorwüchsige Fichte bei 1 Fichte mit einer Höhe von 2/3 der Vorwuchshöhe liegt. [1]

Im Höhenrahmen von 6 bis 8 Metern ist zu prüfen ob die innerartliche Differenzierung dem Betriebsziel genügt. Die Pflegeeingriffe sollten demnach so konsequent und stark durchgeführt werden, dass auf eine ergänzende Läuterung im Vorfeld der Erstdurchforstung verzichtet werden kann. Hier gilt der Grundsatz, dass wenn sich um 150 bis 250 potenzielle Z-Baumanwärter, jeweils mindestens ein Konkurrent mit 2/3 der Vorwuchshöhe befindet, dann soll eine Ausleseläuterung zur Förderung der Z-Baumanwärter durchgeführt werden. [1]

[1] Sachsen-Anhalt, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes. //Merkblatt zur Bewirtschaftung von Fichtenbeständen.// Magdeburg: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 2016.