Rund um die Jagd

Übersicht über die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Schalldämpfern in den einzelnen Bundesländern

Die Nutzung von Schalldämpfern zur Jagdausübung erregt seit geraumer Zeit die Gemüter in der Bevölkerung. Einige ahnen eine steigende Gefahr von Gewaltverbrechen, manche erhoffen sich die Verbesserung der Treffpunktlage, andere vermuten weniger Jagddruck für das Wild und ein Großteil der Jägerschaft begrüßt das Vorhaben aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Die Gründe dafür scheinen die Gegenargumente zu entkräften. Die allgemeine Uneinigkeit im Umgang mit Schalldämpfern spiegelt sich in der folgenden Tabelle [1] wieder und den sehr unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern.

Bundesland Erwerb Verwendung
Baden-Württemberg Erlaubnis kann erteilt werden; Voreintrag in die Waffenbesitzkarte notwendig; Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Bayern Verbot nach Landesrecht; Ausnahmeregelungen vorgesehen; Bei Erhalt einer Sondererlaubnis ist die Nutzung legal;
Berlin Verbot nach Landesrecht; Die Nutzung ist verboten;
Brandenburg Erlaubnis kann erteilt werden; Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Bremen Verbot nach Landesrecht; Die Nutzung ist verboten;
Hamburg Verbot nach Landesrecht; Die Nutzung ist verboten;
Hessen Erlaubnis kann erteilt werden; Nachsuchengespanne können mehrere Genehmigungen beantragen; Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Mecklenburg-Vorpommern Erlaubnis kann erteilt werden bis ≥ 20 dB(C)) Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Niedersachsen Erlaubnis kann erteilt werden; Voreintrag in die Waffenbesitzkarte notwendig; Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Nordrhein-Westfalen Erlaubnis kann erteilt werden; Nachsuchengespanne können mehrere Genehmigungen beantragen; Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Rheinland-Pfalz Erlaubnis kann erteilt werden; Voreintrag in die Waffenbesitzkarte notwendig; Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Saarland Erlaubnis kann erteilt werden; Voreintrag in die Waffenbesitzkarte notwendig; Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Sachsen Erlaubnis kann erteilt werden; Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Sachsen-Anhalt Verbot nach Landesrecht; Die Nutzung ist verboten;
Schleswig-Holstein Erlaubnis kann erteilt werden; Dürfen bei Erteilung der Erlaubnis verwendet werden;
Thüringen Verbot nach Landesrecht; Die Nutzung ist verboten;

[1] Blaser. (02. September 2019). //www.blaser.de//. https://www.blaser.de/produkte/blaser-schalldaempfer/schalldaempfer-rechtslage/ abgerufen am 02.09.2019.