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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:aktuelles_wbv:start_aktuelles_aus_niedersachsen [2023/03/03 15:15]
mwissen [Bezirksversammlung Hannover des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen]
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:aktuelles_wbv:start_aktuelles_aus_niedersachsen [2023/07/05 14:44] (aktuell)
mwissen [Waldholz ist und bleibt erneuerbar]
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 +===== Forstliche Förderung für die Wiederbewaldung kommt nicht auf der Fläche an =====
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 +Die Zuweisung von Fördermitteln für den Privatwald durch das Ministerium ist erfreulich, jedoch müssen wir leider feststellen, dass die diesjährigen Herbstpflanzungen mit den finanziellen Fördermitteln der Waldbaurichtlinie und der Extremwetterrichtlinie nicht realisierbar sein werden, so der Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, Philip v. Oldershausen. Obwohl die Mittelzuweisung für das Jahr 2023 mit 31 Millionen Euro vergleichbar mit dem Vorjahr ausgefallen ist, gibt es Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der dringend erforderlichen finanziellen Unterstützung. Rund 15 Millionen Euro müssen noch für Förderzusagen aus dem Vorjahr ausgezahlt werden, so daß 16 Millionen Euro für Neubewilligungen verbleiben, die jedoch aufgrund von haushälterischen Vorgaben nicht für die Wiederbewaldung/Herbstpflanzung in Anspruch genommen werden können.
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 +**Forstliche Förderung: Mittel sind vorhanden – aber nicht für die Wiederbewaldung/Herbstkulturen**\\ Problem Nr. 1:\\ Die Förderung nach der Extremwetterrichtlinie tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft. Das bedeutet, dass alle bewilligten Maßnahmen bis Mitte Dezember komplett abgeschlossen und abgerechnet werden müssen Dieses kurze Zeitfenster ist bei Herbstpflanzungen, die saisonbedingt erst im November beginnen, praktisch nicht realisierbar.\\ Problem Nr. 2:\\ Die Inanspruchnahme der Förderung nach der Waldbaurichtlinie ist kaum möglich, weil es an ausreichend eingestellten Mitteln als Verpflichtungsermächtigung (VE) in 2024 fehlt. Dies wäre aber dringend notwendig, um die in 2023 begonnenen Maßnahmen im neuen Haushaltsjahr 2024 abrechnen zu können. Folglich sind Herbstkulturen von der Mittelbewilligung ausgeschlossen, da die Abschlussfrist zum Jahresende nicht in diesem Ausmaß erreicht werden kann.\\ Dies gilt sowohl für die Wiederbewaldung mit Mitteln der auslaufenden Extremwetterrichtlinie als auch für die Mittel der weiterhin gültigen Waldbaurichtlinie.
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 +**Ausreichend hohe Verpflichtungsermächtigung (VE) für 2024 erforderlich**\\ Obwohl im Haushalt bereits eine Verpflichtungsermächtigung für 2024 festgelegt ist, um zukünftige Auszahlungen zu ermöglichen, reichen die derzeit vorgesehenen 7 Millionen Euro VE-Mittel im Jahr 2024 nicht aus. Mit dem aktuellen Ansatz von 7 Millionen Euro VE-Mittel 2024 müssen zunächst noch Altverpflichtungen in größerem Ausmaß berücksichtigt werden, die wahrscheinlich eine Verlängerung benötigen. Dies betrifft beispielsweise die geförderte Strukturdatenerfassungen, deren Durchführung aufgrund der begrenzten Anzahl von Fachleuten im laufenden Jahr nicht realisierbar sein wird.\\ Es ist bereits heute absehbar, dass die verfügbaren VE-Mittel in 2024 nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf an neuen Herbstpflanzungen umzusetzen, die für den Klimaschutz aber dringend erforderlich sind, stellt Präsident von Oldershausen fest. Die Politik ist aufgefordert hier Abhilfe zu schaffen, sowohl auf Bundesebene bei der Extremwetterrichtlinie, die einer Verlängerung bedarf, als auch bei der Waldbaurichtlinie, bei der das Land Niedersachsen in 2023 gefordert ist, ausreichend Mittel in einer Verpflichtungsermächtigung 2024 einzustellen.
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 +**Forstliche Förderung ist auch weiterhin vollständig über das bewährte Instrument der GAK umzusetzen** \\ Der Waldbesitzerverband Niedersachsen appelliert an die politisch Verantwortlichen im Bund und im Land, daß die Forstliche Förderung auch weiterhin vollständig über das bewährte Instrument der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) umgesetzt werden möge, denn nur die GAK berücksichtigt im Zusammenspiel von Bund und Land die regionalen Besonderheiten. Derzeit strebt der Bund an, die waldbaulichen Maßnahmen zukünftig über ein Bundesprogramm fördern zu wollen, was weniger regionale Besonderheiten berücksichtigt. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bereich der Forstwirtschaft und der dringenden Notwendigkeit, die Wiederbewaldung voranzutreiben, betont der Verband die Bedeutung einer weiterhin vollständigen Umsetzung der forstlichen Fördermaßnahmen über die GAK und die Erforderlichkeit die Förderung für Herbstpflanzungen nutzen zu können, stellt von Oldershausen die kritische Lage dar.\\ Die Waldbesitzenden in Niedersachsen möchten ihren Wald gerne wieder aufforsten, brauchen aber bei den enorm gestiegenen Kosten für die Wiederbewaldung, die ein Generationenvertrag ist, dringend finanzielle Unterstützung. Daher ist es eine völlig unbefriedigende Situation, daß das vorhandene Geld nicht in den Wald investiert werden kann, weil es bisher nicht gelungen ist, eine Übergangslösung für das Jahr 2024 zu finden, fasst der Präsident des Waldbesitzerverbandes die Umstände zusammen.
  
 ===== Waldholz ist und bleibt erneuerbar ===== ===== Waldholz ist und bleibt erneuerbar =====
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 //Präsident AGDW – Die Waldeigentümer// //Präsident AGDW – Die Waldeigentümer//
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 ===== Stimmen aus der Praxis zu den Auswirkungen von RED III auf den ländlichen Raum: ===== ===== Stimmen aus der Praxis zu den Auswirkungen von RED III auf den ländlichen Raum: =====