Waldbaumaßnahmen und Klimawandel

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Waldbau und Klimawandel

Bestandesbegründung

Um dem Grundsatz des Bundeswaldgesetzes gerecht zu werden muss die bestehende Waldfläche mindestens erhalten und wenn anderweitige Flächennutzungen nicht prioritär sind auch vergrößert werden. Dazu ist es nicht in jedem Fall möglich auf Naturverjüngung zu setzen und es wird notwendig eine künstliche Bestandesbegründung zu initiieren. Dies wird beispielsweise notwendig im Anschluss an Kalamitäten wie Käferbefall und Sturmwurf, wenn die Folgegeneration nicht in den Startlöchern steht oder die Konkurrenzvegetation zu wuchskräftig ist. In diesem Themenbereich sollen verschiedene Varianten der künstlichen Bestandesbegründung genannt und die Eignung der Varianten auf die gängigsten Baumarten bezogen werden. Dabei ist es vielerorts notwendig die Pflanzungen vor dem Einfluss des Wilds zu schützen. Die Gründe dafür sind ebenso zahlreich, wie die möglichen Methoden. Einige gängige Varianten werden dazu ebenfalls beschrieben.