Wild- und Wirbeltiere

Biber

BiberDer Biber ist in der Vergangenheit fast vollständig in Deutschland ausgerottet worden. Dies lag an dem hochwertigen Fell des Tieres, an der Einstufung seines Fleisches als „Fisch“, so dass er auch in den Fastenzeiten gegessen werden durfte und an den Schäden, die der Biber in der Land- und Forstwirtschaft anrichtet, aber auch an der schlechten Wasserqualität der Gewässer und der Denaturierung der Gewässer durch Begradigungen und Kanalisierungen. In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich der Bestand des streng geschützten Tiers allerdings deutlich erholt. Inzwischen kommt er wieder an allen großen deutschen Flüssen und ihren Nebenflüssen vor und breitet sich nach wie vor weiter aus.

In der Forstwirtschaft richtet der Biber direkten Schaden an Nutzgehölzen an, indem er Bäume entweder für seine Bautätigkeiten fällt oder so stark die Rínde abfrisst, dass die Bäume entweder sofort absterben oder aber holzschädigende Pilze und Insekten in den Stamm eindringen und ihn entweder entwerten oder kurze Zeit später zum Absterben bringen. Dies betrifft nicht nur Weichhölzer wie Weiden, Birken und Pappeln, sondern auch hochwertige Arten wie Eichen, Eschen und Ulmen.

Durch den Bau von Dämmen können forstliche Standorte dauerhaft oder zumindest für längere Zeiträume überschwemmt werden, die vor dem Auftreten des Bibers nicht geflutet wurden. Dies führt zu einer starken Änderung des Standortes, die nicht alle Baumarten überleben. Besonders die Buche verträgt keine „nassen Füße“ und stirbt ab. Für andere Baumarten wie die Fichte oder die Kiefer beispielsweise steigt das Windwurfrisiko stark an, wenn die Böden durchnässt sind und nicht mehr genug Halt bieten.

Als Gegenmaßnahmen werden empfohlen, einzelne wertvolle Bäume durch Drahthosen oder einen Wöbra-Schutzanstrich zu schützen. Beschreibung Wöbra Schälschutz

Um die Überflutung von angrenzenden Flächen zu verhindern, kann der Abfluss des Wassers durch den Einbau eines Drainagerohrs in den Biberdamm verbessert werden. In besonders kritischen Fällen können Biber auch auf Antrag entfernt werden.

Zum Umgang mit dem Biber in den Wäldern Sachsen-Anhalts, hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung in Zusammenarbeit mit dem Gewässerbeirat des Landes, Handlungsempfehlungen herausgegeben, welche unter folgenden Links einsehbar sind:

Handlungsempfehlungen - Biber - MULE - Sachsen-Anhalt - Tagung Gewässerbeirat [2]

Handlungsempfehlung Biber - mit Biores. - MULE [3]

[1] Hölling, D. (2010): Leben mit dem Biber. Ein Holzfäller und Landschaftsgestalter mit Konfliktpotential. Wald und Holz Nr. 2/2010: S.35-38. ( Originalartikel)

[2] Sachsen-Anhalt, M. f., & MULE. (2019). //Tagung des Gewässerbeirats vom 16.10.2019.// Magdeburg: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Energie Sachsen-Anhalt.

[3] Ministerium für Umwelt, L. u., & MULE. (09. November 2020). Von https://mule.sachsen-anhalt.de/: https://mule.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/MLU/00_Aktuelles/1810/181025_handlungsempfehlung_biber_mit_biores.pdf abgerufen