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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:windkraft_im_nds._wald [2021/04/21 09:55]
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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:windkraft_im_nds._wald [2022/05/25 14:48] (aktuell)
mwissen
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-====== Windkraftanlagen in den Wäldern Niedersachsens ======+====== Windenergie im Wald ======
  
-Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist ein umstrittenes ThemaEinerseits lehnen Gegner von Windenergieanlagen die Aufstellung weiterer Windräder in der Landschaft und damit auch im Wald mit dem Hinweis auf das veränderte (verschandelte) Landschaftsbild und die Gefährdungen für Vögel abAnwohner fühlen sich durch die ständige Bewegung der Räder und möglicherweise durch die Geräuschentwicklung belästigtWeggeschleuderter Eisanhang an den Anlagen kann Menschen und Tiere gefährden.+%%„Die Nutzung von Windenergie aus dem Wald ist unverzichtbar für die EnergiewendeFür die Ausweisung dieser Flächen muss ein gerechter regionaler Ansatz verfolgt werden“, erklärt Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Eine behutsame Öffnung“ des Waldes ist das Ziel der Landesregierung. Von Oldershausen fordert: „Jeder Landkreis muss die Möglichkeit erhalten, windhöffige Standorte im Wald für Windenergieanlagen auszuweisenIn jedem Landkreis muss 10 Prozent für Windenergie geöffnet werden. Das könnte sowohl für die Kommunen als auch die Waldbesitzer – unter ihnen finden sich auch viele kleinere Genossenschaften – eine Win-win-Situation sein.“ Die im zweiten Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP) vorgesehene Einführung von „Vorranggebiete Wald“ führe ohne erkennbares Erfordernis zu weitgehenden und unverhältnismäßigen, beschränkenden Regulierungen mit erheblichen Eigentumsbeschränkungen der Waldeigentümer, so die Kritik.%%
  
-Andererseits sind Windkraftanlagen an Land elementar nötig, um das gesteckte Ziel von 20.000 MW aus Windenergie im Jahr 2030 für Niedersachsen zu erreichenDazu müssen Stand April 2021 jährlich Anlagen mit einer Leistung von 1.450 MW errichtet werden. Dies ist ein notwendiger Beitrag zur Bekämpfung des KlimawandelsGleichzeitig unterstützen die Einnahmen aus dem Verkauf des Ökostroms die Bemühungen der Waldbesitzenden ihre durch den Klimawandel stark geschädigten Flächen wieder zu bewalden oder in klimawandelangepasste Wälder umzubauen. „Vorteile für Gemeinden sind die Einnahmen aus einer dann zukünftig anfallenden Gewerbesteuerdie EEG-2021-Umlage an Gemeinden von 0,2 Cent/kWhdas Einbinden lokaler Stadtwerke sowie die Dezentralisierung der Energieversorgung. Eine Möglichkeit für Interessierte zu partizipierenwäre die direkte Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen, indem sie beispielsweise Bürgerenergiegenossenschaften beitreten, selbst als Betreiber einer Bürgerwindanlage agieren oder den lokalen Bürgerstromtarif nutzen.“ [1]+%%Von der Nutzung ausgeschlossen werden sollen unter anderem „Historisch alte Waldstandorte“. Dabei handelt es sich um eine widersprüchliche Definition, die – ausgehend von alten Karten – aufzeigt, wo Wald seit rund 200 Jahren noch steht oder einmal gestanden haben sollEs sagt nichts über die ökologische Wertigkeit der Fläche oder des darauf wachsenden Waldes aus. Vielmehr beziehe die Begrifflichkeit auch eine Vielzahl von Kalamitäts- und Freiflächen mit ein. „In Niedersachsen müssen aktuell mehr als 50.000 Hektar ‚Historisch alte Waldstandorte‘ nach Sturm, Dürre und Käferbefall wiederbewaldet werden, hinzu kommen weitere tausende Hektar, die von früheren Kalamitäten und Waldbränden stark verändert sind, sodass ihre Schutzwürdigkeit mindestens erheblich reduziert ist“, erklärt von Oldershausen. „Es geht bei der Begrifflichkeit nicht darumin alte Waldbestände Windkraftanlagen zu bauensondern die Möglichkeit zu habenmit den Erträgen aus der Windenergienutzung den Wald auf historischen Standorten wieder aufzuforsten!“ Aus guten Gründen seien „Historisch alte Waldstandorte“ in anderen Bundesländern nicht generell von der Windkraftnutzung ausgeschlossen worden.%%
  
-Somit ist die Schaffung der Möglichkeit (Niemand wird gezwungenin seinem Wald Windräder aufzustellen.)Windkraftanlagen im Wald zu errichtennicht nur im Interesse der Allgemeinheit, sondern auch im Interesse der Waldbesitzenden„Wir privaten Waldbesitzer begrüßen die Öffnung des Waldes, um den Ausbau der Windenergie voranzubringen.“ erklärt Norbert LebenPräsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen.+%%Der Wald mit seinen vielfältigen Funktionen, seinen Schutzgebieten ist bereits durch eine enggestrickte solide Forstgesetzgebung und dem Naturschutzschutzrecht auf nationaler und europäischer Ebene ausreichend gesichertso der Verband. Einer zusätzlichen Kategorie mit Einführung von Vorranggebieten Wald zum Schutz „Historisch alter Waldstandorte“ bedürfe es dementsprechend auf Ebene der Landesplanung nicht„Diese Festlegung würde einer zeitnahen Umsetzung der Energiewende in Niedersachsen entgegenstehen“ist von Oldershausen überzeugt. „Auch eine behutsame Öffnung in Landschaftsschutzgebieten für Windenergie im Wald hat keine Auswirkungen auf den Naturschutzwenn bei Gebieten von mehr als 50 Hektar für einen Windenergiestandort ein Hektar aus dem Schutzgebiet genutzt wird. Der großräumige Schutz der Landschaft wird dadurch nicht beeinträchtigt.“ Durch Kompensationen werde die Waldfläche nicht verringert, sondern wachse in Teilen sogarZudem könnten die Waldeigentümer durch den Bau von Windenergieanlagen die nötige Wiederbewaldung der Schadflächen finanzieren und so die klimafitten Wälder von morgen pflanzenLandvolkpräsident Dr. Holger Hennies appellierteine „Zwischennutzung von Wiederaufforstungsflächen für die Windenergie“ zu ermöglichen. Bei der Energiewende dürfe es keine Denkverbote geben.%%
  
-Bevor die ersten Anlagen errichtet werden könnensind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zuallererst müssen im Landesraumordnungsprogramm die generelle Möglichkeit der Errichtung im Wald und die dazu möglichen vorgesehenen Landschaftsteile beschrieben werden. Dabei fallen die Bereiche, die wegen ihres hohen Naturschutzwertes bereits einem hohen Schutzstatus nach Naturschutzrecht unterliegen wie z.B. alte Waldstandorteweg. Für großflächige Naturparke und für Landschaftsschutzgebiete mit mehr als 50 ha. Größe ist die Errichtung von Windkraftanlagen strittigDer Waldbesitzerverband Niedersachsen hält den Ausschluss solcher Flächen oder Errichtung von Windrädern unter erschwerenden Auflagen für nicht zielführend im Sinne der oben angeführten Zielsetzung und positiven Effekte. +%%Für den Waldbesitzerverband Niedersachsen geht es ebenfalls nur um eine behutsame Öffnung des Waldes für die Erzeugung von regenerativer Energie, wie z.B. der Windenergie. Dabei sollten sinnvolle Maßstäbe an ökologische WertigkeitenWindertragspotentiale, regionale Verteilung und der Möglichkeit die Abstände zu Wohnbebauungen durch Einbeziehung von Waldflächen zu vergrößern, angesetzt werden%%(LPD 10/2022)
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-[1] Landvolkpressedienst 2021:Waldbesitzerverband begrüßt Windenergie im Wald; aufgerufen unter [[https://landvolk.net/landvolkpressedienstartikel/]] am 21.04.2021, (LPD 25/2021).+