Schalenwild

Schutz vor Verbissschäden

Verbisschäden werden von fast allen Schalenwildarten verursacht. Dazu gehören vor allem Rehwild, Damwild und Rotwild. Gefährdet sind Naturverjüngungen, Kulturen und Jungbestände, deren Terminaltriebe (der höchste Trieb) noch nicht aus der Reichweite der Äser (des Mauls) der Wildtiere entwachsen sind. Insbesondere in den Wintermonaten (äsungsarme Zeit) knabbert das Wild gerne die Knospen der Pflanzen ab. Während der Vegetationsperiode werden auch gerne die Blätter der Pflanzen verzehrt.

Werden die oberen Knospen der Pflanze verbissen, wird ein weiteres Höhenwachstum in der kommenden Vegetationsperiode verhindert. Gebiete mit zu hohem Wildbestand kann man z.B. daran erkennen, dass man sogenannte Bonsaibuchen findet. Dieses sind Buchen, die z.T älter als 10 Jahr sind, eine Wuchhöhe von unter 50 cm haben und in der Form einem japanischen Bonsai ähneln.

Bei stärkerem Verbiss kann die Pflanze auch so stark geschädigt werden, dass sie abstirbt. Werden nur Seitentriebe geschädigt, so führt dieses meist zu einem Rückgang des Wachstums und zu einer allgemeinen Schwächung der Pflanze, da ihr Blattmasse zur Durchführung der Photosysthese fehlt.

Verbissschäden gehören bis zu einem gewissen Maße zum Ökosystem Wald dazu. Nimmt die Wildpopulation überhand, nehmen auch die Verbissschäden unverhältnismäßig stark zu. Ziel sollte ein Wildbestand sein, der die nätürliche Verjüngung der vorkommenden Hauptbaumarten ohne technische Maßnahmen zulässt. Ein gutes Hilfsmittel zur Bestimmung ist die Anlage von Weiserflächen oder Weisergattern (Wildverbiss mit Weiserflächen beurteilen).

Sollen neue Baumarten in die Bestände eingebracht werden, so sollten diese auch bei angemessenen Wildbeständen zusätzlich geschützt werden, da das Wild dazu neigt, genau die Pflanzen zu verbeissen, die in seinem Revier nur selten vorkommen. Dies kann auch zum Verschwinden seltener aber natürlich bereits vokommender Baumarten führen.

Waldbesitzer sollten sich rechtzeitig mit den zuständigen Jägern in Verbindung setzen und auf eine angemessene Wilddichte oder Bejagungsschwerpunkte drängen. Führt dieses zu keinem befriedigenden Ergebnis, kann der Waldbesitzer durch technische Maßnahmen seine Bäume vor Verbissschäden schützen.

  • Der Knotengeflechtzaun ist der Standardschutz gegen Wildverbiss. Er ist sehr haltbar und kann bei sorgfältigem Abbau und, wenn er nicht allzu stark eingewachsen ist, wieder verwendet werden. Nachteil ist, dass er auch wieder abgebaut werden muss. Die Zaunhöhe ist abhängig vom Wildbestand. Tritt nur Rehwild auf, so reicht eine Zaunhöhe von 1,6 m. Bei zusätzlichem Vorkommen von Dam- und/oder Rotwild, sollte der Zaun eine Höhe von min. 1,8 m haben. In beiden Fällen ist der Zaun unten umzuschlagen, damit sich kein Wild unter dem Zaun hindurchschiebt. Die einzuzäunende Fläche sollte eine gewisse Mindestgröße z.B. von 2.500 m2 haben, sonst ist Einzelschutz oder der Kauf von größeren Pflanzen möglicherweise die wirtschaftlichere Alternative.

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Zaunbau ist immer noch der Standard beim Verbissschutz (Foto Bölsing).

  • Hordengatter sind aus Holz hergestellte Zaunelemente, die einmal aufgestellt werden und dann im Wald verotten können. Allerdings ist ihr Anschaffungspreis mit ca. 12 € / lfm fast doppelt so hoch wie der von Drahtzäunen.

Beide Varianten erfordern eine regelmäßige Kontrolle des Zauns und der umzäunten Fläche insbesondere nach Stürmen. Ist Wild in die Fläche eingedrungen, ist es möglichst schnell lebend oder tot zu entfernen. Beschädigte Zäune sind zügig instand zu setzen. Tritt zusätzlich auch Schwarzwild auf, sollten in den Zaun zusätzliche Passierstellen für Schwarzwild eingebaut werden. Schwarzwild im Zaun schadet der Kultur in der Regel nicht. Gibt es keine Durchlässe für Wildschweine, können diese aber den Zaun beschädigen, so dass nachfolgend auch Tiere der anderen Wildarten in dengeschützten Bereich eindringen und dann Schäden verursachen.

Neben dem flächigen Schutz junger Bäume durch Zäune kann auch ein Einzelschutz sinnvoll sein. Dieser bietet sich bei nur geringer Pflanzenzahl / geringer zu schützender Kulturfläche oder erhöhter Schutzbedürftigkeit seltener Individuen an. Generell sollten Schutzmittel aus Kunsttoffen nicht angewendet werden. Diese werden zwar im Lauf der Zeit vom UV-Licht zerstört. Das verbleibende Mikroplastik gelangt aber in den Naturkreislauf, in den es nicht gehört.

  • Wuchshüllen sind meist aus Plastik, die zwar im Laufe der Zeit verfallen, aber als Mikroplastik dann den Naturkreislauf vergiften. Ihr Vorteil ist, dass sie auch vor Fegeschäden durch Rehwild schützen, einen Treibhauseffekt erzeugen und die Pflanze schnell in die Höhe wächst. Das Wachstum der Seitentriebe und der Wurzeln wird aber insbesondere bei Douglasie vermindert, was oft zu Stabilitätsproblemen bei Schneedruck und Wind führt. Für Nadelbäume wird daher von der Verwendung von Wuchshüllen abgeraten, da sie neben den genannten Nachteilen wegen ihrer Instabilität auch nur bedingt vor Schäden durch Rot- und Damwild schützen. (Kosten ca. 3 bis 4,50 € / Stk.)
  • Drahtgitter sind umweltfreundlicher und bis zu 30 Jahre haltbar. Sie können wiederverwendet werden. Drahtgitter schützen auch (Kosten ca. 3 € / Stk.)

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Einzelschutz empfiehlt sich zur Einbringung einzelner Individuen oder, wenn die Pflanzfläche lang und schmal ist. (Foto: Bölsing)

  • Kunststoffkappen schützen nur den Haupttrieb und müssen jedes Jahr erneut aufgesteckt werden. Der umweltbewuste Waldbesitzer sammelt die Plastikkappen nach der Verwendung wieder ein. (Kosten ca. 0,2 bis 0,5 € / Stk.)
  • Ungewaschene Schafwolle wird ebenfalls jedes Jahr neu an der Terminalknospe durch Umwickeln befestigt. Sie ist umweltfreundlich und kostengünstig.
  • Das Umwickeln der Terminalknospe mit Krepp-Klebeband ist ebenfalls jährlich zu wiederholen, ist umweltfreundlicher als die Verwendung von Plastik und kostengünstig.
  • Vergrämungsmittel sollen durch starken Geruch das Wild von der Pflanze fernhalten.

[1] Hatesohl, Lennart 2019: Das hilft gegen wilde Leckermäuler, Land & Forst 3/2019, S. 48 f.

[2] Petersen, Regina 2020: Douglasie in Wuchshülle, geht das gut? Land & Forst 2/2020, S. 50 f.

[3] Wildschäden am Wald