Den Wald betreten darf jeder und das weiß auch so gut wie jeder. Jedoch, wie habe ich mich zu verhalten, wenn ich im Wald unterwegs bin und was ist zu beachten oder sogar verboten? Diese und weitere Informationen werden an dieser Stelle dargestellt.
Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) vom 02.05.1975 in seiner aktuellen Fassung (31. Juli 2010) regelt grundsätzlich die Nutzung des Waldes und leistet einen zentralen Beitrag zur Erhaltung der Wälder sowie zu einer nachhaltigen, multifunktionalen Forstwirtschaft. [1] Es bildet die Basis für die eigenen Landeswaldgesetze der einzelnen Bundesländer, die jeweils länderspezifische Anforderungen berücksichtigen.
Für Privatwald-Besitzende und Wald-Nutzende regelt Kapitel 2 des BWaldG § 14 das Betreten des Waldes. [2] Hierin heißt es:
Es lässt sich zusammenfassen, dass grundsätzlich jeder Wald betreten darf und Waldbesitzende dies nicht verbieten dürfen. Allerdings darf eine zuständige Landesbehörde Zugangsbeschränkungen verfügen.
[1] Ausführungen zum Bundeswaldgesetz, Online auf bmel.de, Zugriff am 24.09.2020
[2] Bundeswaldgesetz, Online auf gesetze-im-internet.de, Zugriff am 24.09.2020