Betreten des Waldes

Klettern auf Holzpoltern & Hochständen verboten

In der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) publizierten Waldfibel [1] heißt es: „Holzpolter nennen Fachleute die aufgestapelten Stämme, die oft am Rande von Forstwegen lagern. Tiere wie die Erdkröte finden hier gute Verstecke. Menschen begreifen die Stapel leider mitunter als Klettergerüst. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil die Stämme glitschig sind oder ins Rollen geraten. Auch Hochsitze sind nicht zum Herumklettern, sondern für die Jagd gedacht. Schon aus eigenem Interesse sollten sich Waldbesucher nicht derartig in Gefahr bringen. Dem Gesetz nach ist das Betreten von Holzpoltern und jagdlichen Einrichtungen ohnehin verboten.„

[1] Waldfibel, Online auf bmel.de, Zugriff am 24.09.2020