Richtlinie zur Förderung Forstwirtschaftl. Zusammenschlüsse -Waldpflegevertrag, Holzmobilisierung, Mitgliederinfo, Professionalisierung - FP 7501
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse dienen der Bewirtschaftung von Waldflächen und der Vermarktung der dort anfallenden Holzmengen. Besonders für Privatwaldbesitzer mit kleineren Waldparzellen, stellt diese Bündelung von Erntemaßnahmen mit der dazugehörigen, zentralen Holzvermarktung, eine wichtige Hilfestellung dar. Ohne diese Unterstützung wäre die Bewirtschaftung besagter Flächen und die Erhaltung der Waldfunktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen) nicht zu gewährleisten. Besonders in Zeiten häufig auftretender Kalamitäten, sind „kleine“ Privatwaldbesitzer mit den Folgen des Klimawandels überfordert. Daher bedürfen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 41 Bundeswaldgesetz einer Unterstützung, um diese Strukturhemmnisse zu überwinden.
Formulare und Informationen
Hinter den folgenden Links verbergen sich weitreichende Informationen zum Förderprogramm FP 7501 und die dazugehörigen Formulare zur jeweiligen Vorhabensbeschreibung.
Anlage 1A - Vorhaben Waldpflegevertrag - FP 7501
Anlage 1B - Vorhaben Mitgliederinfo - FP 7501
Anlage 1C - Vorhaben Zusammenfassung Holzangebot - FP 7501
Anlage 1D - Vorhaben Professionalisierung - FP 7501
Anlage 1E - Vorhaben Gutachten - FP 7501
Anlage 1F - Zusammenfassung Holzangebot - FP 7501
Anlage 1G - Koordinierung Holzangebot - FP 7501
De-minimis-Erklärung - FP 7501
Hilfestellungen und Hinweise
Allgemeine Fragen zur Bewältigung von Problemen mit der Beantragung von Fördergeldern für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse beantwortet in Sachsen-Anhalt das Landeszentrum Wald (LZW) in Halberstadt.
Quellen:
[1] https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/infoinvestiv.htm#walabgerufen am 02.12.2020