Förderprogramme auf Bundesebene

Das Corona-Konjunkturpaket für die Forst- und Holzwirtschaft (inkl. Bundeswaldprämie)

Das Corona-Konjunkturpaket besteht aus den drei Säulen Bundeswaldprämie (500 Mio €), Investitionsprogramm Wald und Holz (100 Mio €) sowie den Investitionen in die Holzbauoffensive (100 Mio €).

Die Förderrichtlinie zur Nachhaltigkeitsprämie ist seit dem 20.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht, Sie finden diese in folgendem Dokument:

Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder.

Somit ist auch die Förderplattform der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), die für die verwaltungstechnische Betreuung und Auszahlung der Nachhaltigkeitsprämie verantwortlich ist, live geschaltet. Die Plattform finden Sie über den folgenden Weblink: http://www.bundeswaldpraemie.de/. Hier geht es direkt zum Online-Antrag. Der Antrag kann nur Online gestellt werden.

Bevor der Antrag ausgefüllt wird, sollten einige Dokumente bereit gelegt werden:

  1. Der letzte Bescheid / die letzte Rechnung der SVLFG (früher Berufsgenossenschaft)
  2. Bei vorliegender PEFC-Zertifizierung des Waldbesitzers: Die letzte PEFC-Rechnung (Sie kann bis zu fünf Jahre zurück liegen.)
  3. Wenn der Waldbesitzer Mitglied in einem oder mehreren Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) ist und letztere insgesamt zertifiziert sind, muss der Antragsteller neben den Zertifikaten der FWZ eine Bestätigung der FWZ vorlegen, dass er deren Mitglied ist. Sind nicht alle Mitglieder eines FWZ zertifiziert (FWZ als Zwischenstelle), muss der Antragsteller zusätzlich zu dem Zertifikat eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass er dort Mitglied ist und seine Antragsfläche zertifiziert ist.
  4. Bei vorliegender FSC-Zertifizierung: Das FSC-Zertifikat
  5. Ggf. weitere / andere Zertifikate, über die die nachhaltige Bewirtschaftung nachgewiesen werden kann.
  6. Wurden im aktuellen oder den beiden vorangegangenen Jahren De-Minimis-relevante Förderungen erhalten: De-Minimis-Bescheinigung, auf der letzten Seite werden die letzten Förderungen tabellarisch zusammengefasst.

Bedingungen zum positiven Bescheid des Antrages sind

  1. Eine Mindestgröße des Waldes von einem Hektar (Bagatellgrenze).
  2. die Mitgliedschaft in der SVLFG (früher Berufsgenossenschaft), Viele Waldbesitzer haben ihren Wald bei der SVLFG und PEFC unter verschiedenen Namen gemeldet (auch Familienmitglieder gelten nicht als gleicher Betrieb). Die Namen des Antragstellers und des SVLFG-Mitglieds müssen identisch sein.
  3. die PEFC- oder FSC-Zertifizierung. Zum Zeitpunkt der Online-Antragstellung muss die Zertifizierung noch nicht vorliegen, sondern kann nachgereicht werden. Die Zertifizierung muss über 10 jahre gehalten werden. Über die Zertifizierung weist der Waldbesitzende nach, dass der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird. Ohne Zertifikat wird der Antrag auf die Nachhaltigkeitsprämie abgelehnt. Auch hier müssen Namen des Antragstellers und des Zertifizierten identisch sein.

Alle notwendigen Informationen und hier folgenden Anleitungen / Erfordernisse für die Beantragung der Prämie sind von der Seite http://www.bundeswaldpraemie.de/ herunter geladen worden.

Flyer Bundeswaldprämie

Ablaufschema Bundeswaldprämie

Musterbescheinigung Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichem Zusammenschluss

SVLFG-Beitragsmusterbescheid

Wird der Antrag positiv beschieden, so muss der Empfänger den Empfang mit einem mitgelieferten Formular und die Richtigkeit seiner Bankverbindung schriftlich bestätigen. Der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelf beschleunigt die Auszahlung.

Der größte Topf des Corona-Konjunkturprogramms ist abrufbar. Dies ist nach intensiven Verhandlungen mit den verschiedenen Ministerien und zwischen allen beteiligten Akteuren ein historischer Erfolg der Interessensvertretungen des deutschen Waldbesitzes. Ein politischer Gewinn, welcher der zertifizierten Forstwirtschaft einen Zuschuss von mindestens 100 € pro Hektar beschert.

Weiterhin wurde die Positivliste der förderfähigen Gegenstände im Rahmen der 2. Säule des Konjunkturpakets aktualisiert. Diese Liste wird laufend angepasst, wie Sie der aktualisierten Liste entnehmen können, ist eine weitere Aktualisierung mit zusätzlichen Maschinen und Geräten bereits in Vorbereitung. Alle Informationen zu den Investitionszuschüssen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/

Positivliste Investitionsprogramm Wald und Holz aktualisiert - Stand 23.11.2020 [1]

Die zur Verfügung stehende Summe wird sich auf 100 Mio Euro belaufen. Näheres wird noch bekannt gegeben.

[1]Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, B. (11. November 2020). //www.bundeswaldpraemie.de///. Von https://www.bundeswaldpraemie.de/ abgerufen

http://www.bundeswaldpraemie.de/