Förderprogramme auf Bundesebene

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Die Bundeswaldprämie

Die Förderrichtlinie zur Nachhaltigkeitsprämie ist nun im Bundesanzeiger veröffentlicht, Sie finden diese in folgendem Dokument:

Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder.

Somit ist auch die Förderplattform der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), die für die verwaltungstechnische Betreuung und Auszahlung der Nachhaltigkeitsprämie verantwortlich ist, live geschaltet. Die Plattform finden Sie über den folgenden Weblink: http://www.bundeswaldpraemie.de/. Hier geht es direkt zum Online-Antrag.

Bevor der Antrag ausgefüllt wird sollte einige Dokumente bereit gelegt werden:

  1. Im Falle der Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (FWZ): Nachweis über die Mitgliedschaft im FWZ
  2. Der letzte Bescheid / die letzte Rechnung der SVLFG
  3. Bei vorliegender PEFC-Zertifizierung: Die PEFC-Urkunde und die letzte PEFC-Rechnung, letztere kann bis zu fünf Jahre zurück liegen.
  4. Bei vorliegender FSC-Zertifizierung: Das FSC-Zertifikat
  5. Ggf. weitere / andere Zertifikate
  6. Wurden im aktuellen oder den beiden vorangegangenen Jahren De-Minimis-relevante Förderungen erhalten: De-Minimis-Bescheinigung, auf der letzten Seite werden die letzten Förderungen tabellarisch zusammengefasst.

Ale notwendigen Informationen und hier folgenden Anleitungen / Erfordernisse für die Beantragung der Prämie sind von der Seite http://www.bundeswaldpraemie.de/ herunter geladen worden.

Flyer Bundeswaldprämie

Ablaufschema Bundeswaldprämie

Musterbescheinigung Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichem Zusammenschluss

Der größte Topf des Corona-Konjunkturprogramms ist abrufbar. Dies ist nach intensiven Verhandlungen mit den verschiedenen Ministerien und zwischen allen beteiligten Akteuren ein historischer Erfolg der Interessensvertretungen des deutschen Waldbesitzes. Ein politischer Gewinn welcher der zertifizierten Forstwirtschaft einen Zuschuss von mindestens 100 € pro Hektar beschert.

Weiterhin wurde die Positivliste der förderfähigen Gegenstände im Rahmen der 2. Säule des Konjunkturpakets aktualisiert. Diese Liste wird laufend angepasst, wie Sie der aktualisierten Liste entnehmen können, ist eine weitere Aktualisierung mit zusätzlichen Maschinen und Geräten bereits in Vorbereitung. Alle Informationen zu den Investitionszuschüssen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/

Positivliste Investitionsprogramm Wald und Holz aktualisiert - Stand 23.11.2020 [1]

[1]Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, B. (11. November 2020). //www.bundeswaldpraemie.de///. Von https://www.bundeswaldpraemie.de/ abgerufen

http://www.bundeswaldpraemie.de/