Förderprogramme auf Bundesebene

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Die Bundeswaldprämie

Die Förderrichtlinie zur Nachhaltigkeitsprämie ist seit dem 20.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht, Sie finden diese in folgendem Dokument:

Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder.

Somit ist auch die Förderplattform der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), die für die verwaltungstechnische Betreuung und Auszahlung der Nachhaltigkeitsprämie verantwortlich ist, live geschaltet. Die Plattform finden Sie über den folgenden Weblink: http://www.bundeswaldpraemie.de/. Hier geht es direkt zum Online-Antrag. Der Antrag kann nur Online gestellt werden.

Bevor der Antrag ausgefüllt wird, sollten einige Dokumente bereit gelegt werden:

  1. Der letzte Bescheid / die letzte Rechnung der SVLFG (früher Berufsgenossenschaft)
  2. Bei vorliegender PEFC-Zertifizierung des Waldbesitzers: Die letzte PEFC-Rechnung (Sie kann bis zu fünf Jahre zurück liegen.)
  3. Wenn der Waldbesitzer Mitglied in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (FWZ) ist und letzterer insgesamt zertifiziert ist, muss der Antragsteller neben dem Zertifikat des FWZ eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass er dessen Mitglied ist. Sind nicht alle Mitglieder des FWZ zertifiziert (FWZ als Zwischenstelle), muss der Antragsteller zusätzlich zu dem Zertifikat eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass er dort Mitglied ist und seine Antragsfläche zertifiziert ist.
  4. Bei vorliegender FSC-Zertifizierung: Das FSC-Zertifikat
  5. Ggf. weitere / andere Zertifikate, über die die nachhaltige Bewirtschaftung nachgewiesen werden kann.
  6. Wurden im aktuellen oder den beiden vorangegangenen Jahren De-Minimis-relevante Förderungen erhalten: De-Minimis-Bescheinigung, auf der letzten Seite werden die letzten Förderungen tabellarisch zusammengefasst.

Bedingungen zum positiven Bescheid des Antrages sind

  1. die Mitgliedschaft in der SVLFG (früher Berufsgenossenschaft),
  2. die PEFC- oder FSC-Zertifizierung. Zum Zeitpunkt der Online-Antragstellung muss die Zertifizierung noch nicht vorliegen, sondern kann nachgereicht werden. Die Zertifizierung muss über 10 jahre gehalten werden. Über die Zertifizierung weist der Waldbesitzende nach, dass der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird. Ohne Zertifikat wird der Antrag auf die Nachhaltigkeitsprämie abgelehnt.
  3. Eine Mindestgröße des Waldes von einem Hektar (Bagatellgrenze).

Alle notwendigen Informationen und hier folgenden Anleitungen / Erfordernisse für die Beantragung der Prämie sind von der Seite http://www.bundeswaldpraemie.de/ herunter geladen worden.

Flyer Bundeswaldprämie

Ablaufschema Bundeswaldprämie

Musterbescheinigung Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichem Zusammenschluss

Der größte Topf des Corona-Konjunkturprogramms ist abrufbar. Dies ist nach intensiven Verhandlungen mit den verschiedenen Ministerien und zwischen allen beteiligten Akteuren ein historischer Erfolg der Interessensvertretungen des deutschen Waldbesitzes. Ein politischer Gewinn, welcher der zertifizierten Forstwirtschaft einen Zuschuss von mindestens 100 € pro Hektar beschert.

Weiterhin wurde die Positivliste der förderfähigen Gegenstände im Rahmen der 2. Säule des Konjunkturpakets aktualisiert. Diese Liste wird laufend angepasst, wie Sie der aktualisierten Liste entnehmen können, ist eine weitere Aktualisierung mit zusätzlichen Maschinen und Geräten bereits in Vorbereitung. Alle Informationen zu den Investitionszuschüssen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/

Positivliste Investitionsprogramm Wald und Holz aktualisiert - Stand 23.11.2020 [1]

[1]Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, B. (11. November 2020). //www.bundeswaldpraemie.de///. Von https://www.bundeswaldpraemie.de/ abgerufen

http://www.bundeswaldpraemie.de/